Klarissin kritisiert Anordnung des Papstes, Klöster mit weniger als 5 Nonnen aufzulösen

Klarissen (Symbolbild)
Klarissen

Die Äbtissin der Klarissen des Klosters des Heiligen Christus von Balaguer (Lérida, Spanien) hat die von Papst Franziskus aufgestellte Regel kritisiert, wonach Gemeinschaften mit weniger als fünf Ordensfrauen aufgelöst werden müssen, was bei den Gemeinschaften von Ordensmännern nicht der Fall ist.

Äbtissin María Victoria Triviño OSC stellt diese Überlegungen in einem Artikel der Zeitschrift Cataluña Cristiana an, der sich mit der kürzlichen Schließung des Klosters Santa María de Pedralbes in Barcelona nach einer Geschichte von 700 Jahren befasst.

Auf die Frage nach dem Grund für die Schließung, „welche die Menschen, die verletzt und verwirrt sind, jeden Tag an einige Klarissen richten“, erklärte die Ordensfrau, dass Papst Franziskus im Jahr 2016 die Apostolische Konstitution Vultum Dei quaerere veröffentlicht hat. Die Ordensfrau betonte, dass das Dokument „die Mönche nicht betraf“.

Auch in Bezug auf die Instruktion Cor orans, die 2018 veröffentlicht wurde, um die Anwendung von Vultum Dei quaerere zu konkretisieren, sagte die Klarissin, dass sie „Frauenklöster auf der ganzen Welt“ betreffe, nicht aber „die Klöster von Männern“.

In dieser Instruktion wird festgelegt, dass „ein Kloster, das nur fünf Nonnen hat, seine Autonomie verliert und sich einem anderen Kloster anschließen muss“. Wenn es unter diese Zahl fällt, muss es laut Äbtissin María Victoria aufgelöst werden.

Diese Situation wird von einem Apostolischen Visitator begleitet, der im Falle eines negativen Berichts an die römische Kurie „die Versetzung der Schwestern anordnet“ und das Gebäude schließt.

Die Äbtissin ist der Meinung, dass diese Regel, „die unter normalen Umständen angebracht sein kann, in einer schwierigen Zeit der Berufungskrise, der Wertekrise, der Wirtschaftskrise usw. eine innere Entmündigung bewirkt hat“.

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In ihrem Beitrag vertritt die Äbtissin die Auffassung, dass, so wie der Habit der Klarissen „je nach den kalten Regionen“ angepasst werden kann, wie es in ihrer Regel heißt, „jedes Kloster Eigenheiten ‚je nach der Region‘, in der es lebt, erwirbt“.

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„Wenn die Schließung eines Klosters immer den Verlust der liturgischen Versorgung, des fürbittenden Einflusses auf die Stadt“ bedeute, oder auch des Zeugnisses für die Tatsache, dass Gott existiert und glücklich macht, „müssen wir zu all dem noch Besonderheiten wie das künstlerische Erbe, den kulturellen, musikalischen, handwerklichen Einfluss usw. hinzufügen. Schließlich wird man immer die Entsakralisierung eines heiligen Ortes bedauern“, fügt sie hinzu.

In diesem Sinne bedauert sie auch die Schließung anderer Klöster wie des Klosters der Heiligen Dreifaltigkeit in Valencia (gegründet 1242), des Klosters Santa Clara la Real in Toledo (gegründet 1254) oder des Klosters Santa Clara in Salamanca, das die heilige Clara von Assisi 1238 gegründet hat.

Die Äbtissin kommt zu dem Schluss, dass „bereits viel verloren gegangen ist. Und nur das römische Dikasterium für das geweihte Leben kann einen weiteren Verlust verhindern, und zwar durch die Reduzierung der Anweisungen, die allen Frauenklöstern erteilt werden“.

Ihrer Meinung nach sollten es die Ordensfrauen sein, die, „wenn die Zeit gekommen ist, die Wahl zwischen Kontinuität oder Schließung entsprechend ihrer realen Situation treffen können, so wie die Männerklöster, wo keine Grenzen gesetzt sind“.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.