Redaktion - Dienstag, 11. März 2025, 14:15 Uhr.
Die Abschlussmesse der traditionsverbundenen Wallfahrt von Paris nach Chartres wird wie geplant stattfinden, wie der Veranstalter „Notre-Dame de Chrétienté“ offiziell bestätigte. Noch im Dezember waren Gerüchte aufgekommen, der Vatikan denke über ein mögliches Verbot der Messe im überlieferten römischen Ritus nach, wie CNA, die Partneragentur von CNA Deutsch, berichtete. Es war befürchtet worden, dass die Organisatoren die Normen für die Feier der tridentinischen Messe nicht einhalten würden.
Tausende junge Katholiken, auch aus Deutschland, nehmen an der jährlichen Wallfahrt teil. Im vergangenen Jahr erreichte die Wallfahrt nach Chartres mit 18.000 Katholiken einen neuen Teilnehmerrekord.
„Trotz der Gerüchte über ein mögliches Verbot der Abschlussmesse in der Kathedrale hat der Bischof von Chartres, Christory, bestätigt, dass er anwesend sein wird, um Sie zu begrüßen und die Predigt in der Messe zu halten“, erklärte Philippe Darantière, Präsident von „Notre-Dame de Chrétienté“.
So könne man das 1000-jährige Jubiläum der Kathedrale Notre-Dame de Chartres „feierlich begehen“. Begleitet werde der Einzug in die Kathedrale von einer Reliquie des Schleiers der Heiligen Jungfrau.
Die Chartres-Wallfahrt wird von Priestern verschiedener traditionsverbundener Gemeinschaften und Diözesen begleitet. Hauptverantwortlich ist bei der Chartres-Wallfahrt die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP), deren Mitglieder die Pilgergruppen begleiten, Vorträge halten und die Sakramente spenden. Auch das Institut Christus König und Hohepriester ist seit Jahren fest in die Wallfahrt eingebunden und besonders an der Liturgiegestaltung beteiligt.
Die Petrusbruderschaft und das Institut Christus König dürfen unter bestimmten Bedingungen weiterhin die überlieferte Messe feiern, obwohl Papst Franziskus mit dem Motuproprio Traditionis custodes im Jahr 2021 den Gebrauch der alten Liturgie stark eingeschränkt hat. Beide Gemeinschaften genießen aufgrund ihres kirchenrechtlichen Status Sonderregelungen.
Da die Kathedrale jedoch unter der direkten Autorität des Diözesanbischofs steht, müssen selbst diese Gemeinschaften dessen ausdrückliche Erlaubnis einholen. Dies ergibt sich aus Artikel 3 von Traditionis custodes, wonach alle liturgischen Aktivitäten außerhalb der eigenen Räumlichkeiten der Gemeinschaften der bischöflichen Entscheidungsgewalt unterstellt sind.