Vatikan regelt Messstipendien neu, erlaubt „kollektive Intentionen“

Petersplatz im Vatikan
Walkerssk / Pixabay

Das vatikanische Dikasterium für den Klerus hat ein Dekret zur Aktualisierung der kirchlichen Normen für Messintentionen und Messstipendien herausgegeben, in dem sowohl ein angemessenes geistliches Verständnis als auch praktische Lösungen für moderne pastorale Herausforderungen betont werden.

Papst Franziskus hat das Dokument, das bisher nur auf Italienisch veröffentlicht wurde, am Palmsonntag, dem 13. April, genehmigt. Es wird am Ostersonntag, dem 20. April, in Kraft treten.

Das Dekret, das die Instruktion Mos iugiter aus dem Jahr 1991 ersetzt, behält den Kanon 945 des kirchlichen Gesetzbuchs Codex Iuris Canonici bei, der bestätigt, dass Priester Spenden für die Zelebration der Messe nach bestimmten Intentionen erhalten können, und führt gleichzeitig wichtige Bestimmungen für „kollektive Intentionen“ ein.

Nach den aktualisierten Normen können Bischofskonferenzen nun Priestern gestatten, mehrere Spenden von verschiedenen Personen für eine einzige Messe mit einer „kollektiven Intention“ anzunehmen – aber nur, wenn alle Spender ausdrücklich informiert wurden und freiwillig zugestimmt haben.

„Eine solche Zustimmung der Spender kann niemals vorausgesetzt werden“, unterstrich das Dokument. „In Ermangelung einer ausdrücklichen Zustimmung wird immer davon ausgegangen, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde.“

Das Dekret bekräftigt, dass Spenden für Messintentionen niemals als kommerzielle Transaktionen behandelt werden dürfen, da solche Praktiken als Simonie gelten würden, also als verbotener Kauf oder Verkauf geistlicher Dinge.

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Kardinal Lazarus You Heung-sik, der Präfekt des Dikasteriums für den Klerus, erklärte, die neuen Vorschriften seien nach „reiflicher Überlegung“ und ausführlichen Beratungen mit Bischöfen, Geistlichen und Gläubigen weltweit entstanden.

Das Dokument geht auf die wachsende Herausforderung des Priestermangels in vielen Regionen ein, der es schwierig macht, alle gewünschten Messintentionen zu erfüllen und gleichzeitig deren geistliche Bedeutung zu bewahren.

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Die Bischöfe werden angewiesen, den Klerus und die Gläubigen ordnungsgemäß über diese Vorschriften zu unterrichten und genaue Aufzeichnungen über Messen, Intentionen und Spenden zu führen. Das Dekret unterstreicht, dass die Priester die Messe für die Anliegen der Gläubigen feiern sollen, „besonders für die Ärmsten, auch wenn sie keine Gaben erhalten“.

Die Normen verbieten, bereits versprochene Messen durch einfache Erwähnungen während der Liturgie zu ersetzen, und stufen solche Praktiken als „schwerwiegend unzulässig“ ein.

Eine bemerkenswerte pastorale Bestimmung erlaubt es den Diözesanbischöfen, überschüssige Messintentionen an bedürftige Pfarreien oder Missionsgebiete weiterzuleiten, um die Solidarität innerhalb der Weltkirche zu fördern.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.