Opus Dei legt dem Heiligen Stuhl überarbeitete Statuten vor

Papst Leo XIV. mit Prälat Fernando Ocáriz und Auxiliarvikar Mariano Fazio
Vatican Media

Das Opus Dei hat dem Heiligen Stuhl am Mittwoch überarbeitete Statuten vorgelegt. Dieser Schritt war nötig geworden, nachdem Papst Franziskus in den letzten Jahren seines Pontifikats massive Änderungen an der Struktur der Personalprälatur vorgenommen hatte.

In einer Botschaft an die Mitglieder des Opus Dei erklärte Msgr. Fernando Ocáriz, der Prälat des Opus Dei, am Mittwoch: „Zum Schluss möchte ich euch noch über den Stand der Arbeiten zur Anpassung der Statuten informieren. Ursprünglich war vorgesehen, diese während des Generalkongresses abzuschließen. Wie ihr jedoch wisst, fiel der Kongress mit der Sedisvakanz zusammen, weshalb dies nicht der geeignete Rahmen war. Die Mitglieder des Kongresses stimmten daher überein, dass der neue Generalrat und das Assessorat die Revision fortführen und abschließen sollten.“

„Dies ist geschehen, sodass die überarbeiteten Statuten heute dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorgelegt werden konnten“, so Ocáriz.

Am 14. Mai hatte Papst Leo XIV. – wenige Tage nach seiner Wahl – den Prälaten des Opus Dei in Audienz empfangen. Über die Begegnung, an der auch der Auxiliarvikar des Opus Dei, Mariano Fazio, teilnahm, hieß es in einer kurzen Stellungnahme des Opus Dei, Leo habe „seine Verbundenheit und Zuneigung zum Ausdruck“ gebracht.

„Der Heilige Vater erkundigte sich unter anderem nach dem aktuellen Stand der Überarbeitung der Statuten der Prälatur“, teilte das Opus Dei mit. „Mit großem Interesse hörte er den entsprechenden Ausführungen zu.“

Im August 2023 hatte Papst Franziskus das Kirchenrecht an jener Stelle geändert, die allein des Opus Dei betrifft – die Rechtsform der Personalprälatur hat bislang nämlich nur diese Gemeinschaft. Diese Änderungen des Kirchenrechts basieren wiederum auf einem überraschenden Motuproprio aus dem Jahr 2022. Zuständig für Personalprälaturen ist nun das Dikasterium für den Klerus, nicht mehr das Dikasterium für die Bischöfe bzw. die Bischofskongregation, wie Papst Johannes Paul II. im Jahr 1982 in der Apostolischen Konstitution Ut sit verfügt hatte.

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Zu den weiteren Änderungen gehört, dass der Prälat des Opus Dei dem zuständigen Dikasterium nun jedes Jahr einen Bericht „über den Zustand der Prälatur und die Durchführung ihrer apostolischen Arbeit“ vorlegen muss, nicht mehr nur alle fünf Jahre.

Das Motuproprio fordert das Opus Dei auf, die Eigenstatuten „selbst entsprechend anzupassen“ und dann „von den zuständigen Organen des Apostolischen Stuhls“ genehmigen zu lassen. Dieser Prozess ist weit vorangeschritten, aber noch nicht zum Abschluss gekommen.

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Der Prälat des Opus Dei – der Obere der Personalprälatur – soll nicht mehr „mit dem Bischofsamt“ geehrt werden, sondern nur mit dem Titel des Apostolischen Protonotars. So solle „die Überzeugung gestärkt werden, dass zum Schutz der besonderen Gabe des Geistes eine Leitungsform erforderlich ist, die mehr auf dem Charisma als auf hierarchischer Autorität beruht“, argumentierte Papst Franziskus damals.

Der gegenwärtige Prälat, Msgr. Fernando Ocáriz, wurde nach seiner Amtsübernahme Anfang 2017 – also schon während des Pontifikats von Papst Franziskus – nicht zum Bischof geweiht. Seine beiden Vorgänger, Javier Echevarría und Álvaro del Portillo, empfingen jeweils von Papst Johannes Paul II. persönlich die Bischofsweihe. Der Gründer des Opus Dei, Josemaría Escrivá, war kein Bischof und starb, bevor die Personalprälatur errichtet wurde.

Das Opus Dei hat weltweit etwa 90.000 Mitglieder, wobei 98 Prozent davon Laien sind – die meisten von ihnen verheiratet. Zusätzlich gehören rund 1.900 Priester, die in verschiedenen Diözesen auf der ganzen Welt inkardiniert sind, der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz an, einer Vereinigung von Geistlichen, die untrennbar mit der Personalprälatur des Opus Dei verbunden ist.