Redaktion - Montag, 7. Juli 2025, 14:15 Uhr.
Die argentinische Staatsanwaltschaft hat beantragt, den Auxiliarvikar des Opus Dei, Mariano Fazio, vorzuladen, um in dem Verfahren wegen angeblicher Verbrechen des Menschenhandels und der Ausbeutung auszusagen.
Das Opus Dei weist die Anschuldigungen „kategorisch“ zurück und bittet darum, dass die in der Klage genannten Personen „von ihrem Recht auf Verteidigung Gebrauch machen können“, um „die Situation endgültig zu klären“. Außerdem wies das Opus Dei darauf hin, dass diejenigen, welche die Anschuldigung verbreiten, versuchen, „ein Narrativ der automatischen Schuld“ zu schaffen.
In dem Fall, der 2024 offiziell vor Gericht gebracht wurde, über den die Medien aber schon vor einigen Jahren berichtet hatten, werden die Verantwortlichen des Opus Dei beschuldigt, Frauen bereits als Minderjährige rekrutiert und sie in ihren Häusern einem Regime der Ausbeutung unterworfen zu haben.
Bislang wurden vier Priester, die zwischen 1991 und 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen als Verantwortliche tätig waren, in die Ermittlungen einbezogen: Carlos Nannei, Patricio Olmos und Víctor Urrestarazu, ehemalige Vikare des Opus Dei in Argentinien, sowie der ehemalige Leiter der Frauenabteilung des Landes, Gabriel Dondo.
Der Fall betrifft nun auch Mariano Fazio, derzeit Auxiliarvikar und damit die zweithöchste Autorität im Opus Dei weltweit, der von der zuständigen Staatsanwaltschaft als Zeuge geladen wurde.
Anschuldigung
Nach Angaben der Medien, die Zugang zu der Anklageschrift hatten, heißt es in dem Text zwar, dass mindestens 43 Frauen als Minderjährige vom Opus Dei angeworben, mit Versprechungen von Bildung und einem Zuhause getäuscht und dann gezwungen wurden, jahrelang unentgeltlich als Hausangestellte zu arbeiten, doch konzentriert sich das Dokument nur auf einen Fall.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass das Opus Dei „ein falsches Angebot“ unterbreitet habe und dass die einzige Ausbildung, die diese Frauen erhalten hätten, darin bestanden habe, „ohne Bezahlung“ und unter Verletzung ihrer Rechte Hausarbeiten zu verrichten.
Die Anklage bezieht sich auch auf ein System „der Indoktrination und psychologischen Manipulation“ mit „Lebensregeln“, darunter die Verpflichtung zur Keuschheit, der Abbruch familiärer und sozialer Bindungen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und die Verabreichung psychiatrischer Medikamente, woran sich die Frauen unter Androhung von Strafen zu halten hatten.
Die Anklage stützt sich auf die Aussage einer bolivianischen Frau, die 30 Jahre lang für das Opus Dei gearbeitet hat. Im April 2025 erweiterte die Frau ihre Aussage und behauptete, neben anderen Priestern direkt unter Fazio tätig gewesen zu sein.
Opus Dei fordert, dass Beschuldigte sich verteidigen können
Nach Bekanntwerden dieser neuen Anschuldigung gab das Kommunikationsbüro des Opus Dei in Argentinien eine Erklärung ab, in der es klarstellte, dass es bei der gerichtlichen Untersuchung um „die persönliche Situation einer Frau“ während ihrer Zeit im Opus Dei geht, und dass es den Vorwurf des Menschenhandels und der Ausbeutung „kategorisch“ zurückweist.
Das Opus Dei zeigte sich erstaunt darüber, dass „der Fall in den Medien zunächst als Klage wegen Unstimmigkeiten bei den Sozialversicherungs- und Arbeitsbeiträgen begann“ und dann „zu einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage mutierte“. Schließlich wurde daraus „im August 2024 eine Anklage einer Person, die behauptet, Opfer von ‚Menschenhandel‘ gewesen zu sein“. Die Klage beruhe auf einer „völligen Dekontextualisierung“ des von den Hilfskräften frei gewählten Berufes.
Aus diesem Grund hielt das Opus Dei es für „notwendig und wichtig“, dass die in der Klage genannten Personen „ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen und zum ersten Mal ihre Version des Sachverhalts darlegen können, um diese Situation ein für alle Mal zu klären“.
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Das Opus Dei unterstrich, dass die Ankläger „systematisch versucht haben, in den Medien ein Narrativ der automatischen Schuld zu schaffen“, das die Unschuldsvermutung untergrabe.
Das Opus Dei stellte auch klar, dass sich die Beschwerdeführerin „auf einen Lebensabschnitt bezieht, in dem sie sich aus freien Stücken dafür entschied, ihren geistlichen Weg in der katholischen Kirche zu gehen“, und zwar als Numerarierin.
Lebensentscheidung
Die Numerarierinnen, so heißt es in der Erklärung, „sind Frauen des Opus Dei, die wie alle anderen Mitglieder danach streben, Gott und die anderen zu lieben, und dies durch ihre Arbeit und ihr tägliches Leben unter Beweis stellen“ – eine Arbeit, die in diesem Fall darin besteht, sich um die Menschen in den Zentren zu kümmern.
Die Erklärung betonte, dass der Beitritt zum Opus Dei eine Lebensentscheidung ist, die einen ausdrücklichen, wiederholten und oft schriftlich formulierten Wunsch voraussetzt, während es für den Austritt „kein Hindernis“ gibt.
Die in der Anklage angeführte „prekäre Lebenssituation und die Misshandlung“ sei unwahr, da die Häuser, in denen die Numerarier leben, nicht nur eine Vergütung und eine private soziale Absicherung bieten, sondern auch „eine einladende Umgebung mit Einrichtungen zum Ausruhen, Erholen, Lesen und Studieren“.
„Die Prälatur hat immer die Stimme derjenigen respektiert, die sich beschwert haben, und von Beginn dieses Konflikts an bestand ihr Hauptinteresse darin, zuzuhören und einen Kanal des Dialogs zu schaffen, der es ermöglicht, die Erfahrungen zu verstehen“, hieß es.
Aus diesem Grund sei man der Ansicht, dass „die Untersuchung notwendig ist, um die Situation endgültig zu klären“. Gleichzeitig bekräftigte das Opus Dei „die Verpflichtung, voll und ganz mit der Justiz zusammenzuarbeiten, um die Fakten zu klären und die Situation auf faire und transparente Weise zu lösen“.
Wer ist Auxiliarvikar Mariano Fazio?
Mariano Fazio wurde am 25. April 1960 in Buenos Aires geboren. Er hat einen Abschluss in Geschichte von der Universität Buenos Aires und einen Doktortitel in Philosophie von der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz.
Johannes Paul II. weihte ihn 1991 zum Priester. Von 1996 bis 2002 war er der erste Dekan der Fakultät für institutionelle Kommunikation an der Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz (Rom) und von 2002 bis 2008 Rektor dieser Universität. Im gleichen Zeitraum wurde er zum Präsidenten der Konferenz der Rektoren der Päpstlichen Universitäten in Rom gewählt.
Er war Experte bei der Fünften Generalkonferenz der Bischöfe Lateinamerikas und der Karibik (im brasilianischen Aparecida), wo er den damaligen Kardinal Jorge Mario Bergoglio SJ traf, der 2013 zum Papst gewählt wurde und sich den Namen Franziskus gab.
Fazio war Vikar des Opus Dei in Argentinien, Paraguay und Bolivien. Im Dezember 2014 wurde er vom damaligen Prälaten, Bischof Javier Echevarría, zum Generalvikar des Opus Dei ernannt – ein Amt, das er bis Januar 2017 innehatte, als der Papst Fernando Ocáriz zum Prälaten des Opus Dei ernannte. Seit dem 14. Mai 2019 ist Fazio Auxiliarvikar.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.





