Opus Dei verurteilt Medienmanipulation durch Klage eines ehemaligen Mitglieds

Fernando Ocáriz, Prälat des Opus Dei
Opus Dei Communications Office / Flickr

Das Opus Dei hat im Fall der ehemaligen Mitglieder der Personalprälatur in Argentinien eine „Manipulation der gerichtlichen Verfahren“ verurteilt. Man versuche auf diese Weise, „einen Fall für die Medien und die öffentliche Meinung zu schaffen“, beklagte das Opus Dei. Die Klage versuche konkret, die höchsten Autoritäten des Opus Dei wegen angeblichen Menschenhandels einzubeziehen.

Der Fall wurde 2024 formell den Gerichten vorgelegt, aber seine Verbreitung begann schon vor Jahren in den Medien. Der Klage zufolge sollen die Verantwortlichen des Opus Dei Frauen als Minderjährige rekrutiert und sie in ihren Häusern einem Regime der Halbsklaverei unterworfen haben.

Der Konflikt begann als arbeitsrechtliche Beschwerde, wurde dann als Schadensersatzklage fortgesetzt und eskalierte schließlich zu Vorwürfen der Arbeitsausbeutung. Seit Juni 2023 läuft eine gerichtliche Untersuchung auf der Grundlage einer Klage, wonach eine Gruppe von Frauen Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geworden ist.

Obwohl die Medien auf der Zahl von 43 Opfern beharren, versichert das Opus Dei, dass nur ein Fall vor Gericht gebracht wurde, da der Staatsanwalt „sich weigerte, genaue Angaben zu jedem einzelnen Fall zu machen“. Außerdem versichert die Personalprälatur, dass es „keine wirkliche Grundlage für [den Anklagepunkt] ‚Menschenhandel‘ gibt“.

Die argentinische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen die letzten vier Regionalvikare des Opus Dei in Argentinien beantragt, darunter auch gegen den derzeitigen Auxiliarvikar des Opus Dei, die Nummer zwei in der Organisation, Mariano Fazio. Die Staatsanwälte fordern ihrerseits auch die Aussage des Prälaten des Opus Dei, Fernando Ocáriz.

Die Personalprälatur erklärt jedoch, dass der zuständige Richter noch keine Anklage erhoben und noch nicht entschieden habe, ob er dem Antrag stattgibt oder wen er vorlädt.

Das Opus Dei gab eine Erklärung ab, um klarzustellen, dass sich die gerichtliche Untersuchung auf die persönliche Situation einer Frau stützt, die dem Werk angehörte, und dass der Anwalt der klagenden Partei in diesem Zusammenhang „in den Medien erklärt hat, dass er beantragt hat, den Prälaten des Opus Dei vorzuladen, um zu den Fakten Stellung zu nehmen“.

Die Prälatur ist der Ansicht, dass dieser Antrag weder eine faktische noch eine rechtliche Grundlage hat, sondern Teil einer „irreführenden und anhaltenden Medienstrategie ist, die von Anfang an versucht hat, den Zweck einer strafrechtlichen Untersuchung zu verfälschen“.

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„Der gesamte Fall stellt einen Versuch dar, die Anwendung eines Straftatbestands (Menschenhandel) zu manipulieren, der nichts mit den von der Beschwerdeführerin geschilderten Tatsachen und schon gar nicht mit der Realität des Opus Dei zu tun hat“, hieß es.

Hinter der Anklage stehe „ein wirtschaftliches Ziel“, das „den Sinn und die Funktion dieses juristischen Instruments“ verfälsche.

Das Opus Dei behauptet, dass der Antrag, Ocáriz zur Befragung vorzuladen, ein Versuch sei, „den Gegenstand der strafrechtlichen Untersuchung künstlich auf Personen auszudehnen, die in keinem direkten Zusammenhang mit den vom Beschwerdeführer geschilderten angeblichen Tatsachen stehen“. Das Ziel dabei sei, „die Wirkung auf die öffentliche Meinung zu verstärken und Druck auf die Justiz auszuüben“.

Zudem wies das Opus Dei darauf hin, dass etwas Ähnliches „mit der Aufforderung, Mariano Fazio zur Stellungnahme aufzufordern, geschehen ist, die mit einer inszenierten Medienpräsentation angekündigt wurde“.

Der Konflikt, so die Stellungnahme der Personalprälatur weiter, spiegele eine „völlige Dekontextualisierung der Berufung wider, die von den Auxiliar-Numerariern des Opus Dei frei gewählt wurde“.

Die Prälatur bedauerte, „dass gerichtliche Mechanismen benutzt werden, um eine vorgefertigte Erzählung zu unterstützen, die darauf abzielt, eine Schuld festzustellen, ohne sich auf die tatsächlichen Fakten zu stützen“, und bat um die Achtung der Unschuldsvermutung.

Aus diesem Grund wies das Opus Dei „diese Anschuldigungen“ zurück und erklärte sich weiterhin bereit, „mit den Justizbehörden zusammenzuarbeiten, im Vertrauen darauf, dass die Wahrheit siegen wird“.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.

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