Bisheriger Administrator Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien: Berichte

Josef Grünwidl
screenshot / YouTube / Archdiocese of Vienna

Der bisherige Diözesanadministrator Josef Grünwidl wird Medienberichten zufolge neuer Erzbischof von Wien und folgt damit auf Kardinal Christoph Schönborn OP, der Anfang 2025 anlässlich seines 80. Geburtstags nach rund 30 Jahren zurückgetreten war. In den letzten Tagen berichteten etwa die Kronen Zeitung und der ORF über die bevorstehende Ernennung. Auch Bischof Hermann Glettler von Innsbruck gratulierte schon via Instagram.

Grünwidl war laut ORF ein „Mitglied der kritischen ‚Pfarrerinitiative‘“, die sich in einem „Aufruf zum Ungehorsam“ ausdrücklich „für die Zulassung von Frauen und Verheirateten zum Priesteramt“ aussprach.

Nach der Matura wurde der heute 62-jährige Grünwidl 1988 im Wiener Stephansdom zum Priester geweiht. In den ersten Jahren seines priesterlichen Lebens war er Kaplan, Kurat und schließlich Diözesanjugendseelsorger. Von 1995 bis 1998 war er Sekretär von Schönborn, der damals gerade sein Amt angetreten hatte.

Von 1998 bis 2014 war Grünwidl Pfarrer in Kirchberg am Wechsel, danach bis 2023 Pfarrmoderator in Perchtoldsdorf. Schönborn ernannte ihn dann zum Bischofsvikar für das Vikariat Süd. Papst Franziskus machte ihn Anfang 2025 schließlich zum Apostolischen Administrator von Wien.

Der mögliche neue Erzbischof von Wien zeige sich „offen für Reformen“, so der ORF am Donnerstag. „Er betonte erst kürzlich, der Zölibat sei für ihn persönlich eine bewusst gewählte Lebensform, aber ‚keine Glaubensfrage‘ und sollte daher für Priester nicht zwingend vorausgesetzt werden.“

„Beim Thema Frauen in der Kirche ortete er ‚dringenden Klärungsbedarf‘“, hieß es weiter. „Das Frauendiakonat sollte weiter diskutiert werden, auch eine Aufnahme von Frauen ins Kardinalskollegium wäre für Grünwidl denkbar. Als Administrator nahm er drei Frauen ins diözesane Leitungsteam auf.“

Die „Pfarrer-Initiative“ hatte in ihrem „Aufruf zum Ungehorsam“ neben dem Einsatz für die Frauenordination auch festgehalten, man wolle „gutwilligen Gläubigen grundsätzlich die Eucharistie nicht verweigern. Das gilt besonders für Geschiedene-Wiederverheiratete, für Mitglieder anderer christlicher Kirchen und fallweise auch für Ausgetretene.“

Einen „Wortgottesdienst mit Kommunionspendung“ sehe man als „priesterlose Eucharistiefeier“. Die Sonntagspflicht werde so „in priesterarmer Zeit“ erfüllt, zeigte sich die Initiative überzeugt, auch wenn die Gläubigen laut Kirchenrecht „zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet“ sind. So passt die Aussage der „Pfarrer-Initiative“: „Besser ein selbstgestalteter Wortgottesdienst als liturgische Gastspielreisen“ anderer Priester.

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