Canberra - Sonntag, 25. August 2019, 13:55 Uhr.
Nachdem ein Berufungsgericht mit einer Zwei-zu-Eins-Entscheidung den Antrag auf Revision des Urteils gegen Kardinal George Pell wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt hat, soll nun offenbar der Oberste Gerichtshof Australiens entscheiden.
Wie die Zeitungen "The Age" und "Sydney Morning Herald" berichten, wird das Team von Anwälten des ehemaligen Finanzchefs des Vatikans eine Anhörung vor dem australischen High Court in Canberra beantragen.
Eine offizielle Bestätigung seitens der Anwälte lag vorerst nicht vor. 21 Tage Zeit hat Kardinal Pells Team, um einen Antrag am High Court zu stellen.
Nachdem ein solcher Schritt zuerst als wenig vielversprechend von den Verteidigern des Kardinals abgelehnt worden war, rechnen sie nun offenbar mit einer besseren Ausgangslage: Nach Einschätzung mehrerer australischer Juristen gegenüber CNA Deutsch hat diesen Schritt der Richter entscheidend erleichtert, der Pell bereits freigesprochen hätte: Mark Weinberg.
"Mark Weinberg hat den Weg zum High Court geebnet", so eine Anwältin mit Blick auf mehrere Absätze in den 200 Seiten langen Ausführungen in der Urteilsverkündung des Berufungsgerichts gegen Pell.
Tatsächlich machen diese 200 Seiten von Richter Weinberg das Großteil des Urteilstextes gegen Pell aus, der insgesamt 375 Seiten lang ist.
Weinberg argumentiert klar für Pells Freispruch, weil der einzige Zeuge mit seiner in Teilen widersprüchlichen Aussage letztlich unglaubwürdig sei und die Beweislage ohnehin gegen ihn spreche, wie auch Augenzeugen betont haben.
Der in juristischen Kreisen als Experte für Strafgesetz renommierte Weinberg – ein gebürtiger Schwede, der unter anderem als Generalstaatsanwalt Australiens fungiert hat – war jedoch von der vorsitzenden Richterin Anne Ferguson und Richter Chris Maxwell überstimmt worden, wie CNA Deutsch berichtete.
Das eigentlich Urteil gegen Pell im vergangenen Dezember wurde aufgrund der einzigen, mehrfach angefochtenen und von anderen deutlich widersprochenen Zeugenaussage von einem Geschworenengericht gefällt. Demnach soll der damalige Erzbischof Pell in den 1990er Jahren direkt nach der Feier der heiligen Messe in der Kathedrale von Melbourne zwei Chorknaben in der Sakristei sexuell missbraucht haben – bei geöffneter Tür, noch im vollen liturgischen Gewand, was andere Zeugen, darunter das mittlerweile verstorbene zweite Opfer, jedoch vehement bestritten haben.
Das Urteil und dessen Bestätigung hatte weltweit sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst, von Jubelschreien und positiven Kommentaren bis hin zu schwerer Kritik an Polizei und Gerichtsbarkeit in Australien – und sogar dem Vorwurf, der Fall Pell sei vergleichbar mit der "Dreyfus-Affäre".
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— CNA Deutsch (@CNAdeutsch) August 21, 2019