Religionsfreiheit: Keine Revision im Kopftuchurteil von Berlin

Frau mit Kopftuch (Illustration)
Ifrah Akter / Unsplash (CC0)

Ein pauschales Kopftuchverbot gegen Lehrerinnen ist Diskriminierung - dies hat am vergangenen Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Die Richterbank urteilte damit gegen den Revisionsantrag des Landes Berlin. Das Land Berlin hatte eine muslimische Bewerberin für dn Lehrer-Beruf mit der Begründung abgelehnt, dass ihr Kopftuch das Berliner Neutralitätsgesetz verletze.

In diesem Gesetz wird grundsätzlich das Tragen von religiösen Symbolen im Schulunterricht verboten. Dies stelle jedoch "eine nicht hinzunehmende Diskriminierung wegen der Religion dar", so das BAG. Zuvor hatte bereits das Landesarbeitsgericht von Berlin-Brandenburg der Muslima eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 5.159 Euro zugesprochen. Das Land Berlin war daraufhin gegen dieses Urteil in Revision gegangen.

Bereits am 27. Januar 2015 hatte das Bundesverfassungsgerichts (BVG) entschieden, dass eine Beschränkung der Religionsfreiheit durch ein Kopftuch-Verbot erst dann zu zulässig sei, "wenn eine hinreichend konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität feststellbar ist". Eine konkrete Gefahr konnte das Gericht im Fall der Bewerberin nicht feststellen.

Weiter stellte das BAG fest, dass das im Berliner Neutralitätsgesetz enthaltene pauschale Verbot, religiöse oder weltanschauliche Symbole sichtbar im Schulunterricht zu tragen, "mit der Verfassung nicht vereinbar" sei. Erst bei einer konkreten Störung des Schulfriedens oder anderen Gefahren könne dieses Gesetz "verfassungskonform" angewandt werden. 

Erzbischof Koch: "Thema geht uns an"

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch kommentierte am Freitag in einer Stellungnahme das Urteil des BAG. Koch wörtlich:

"Die Fragen nach religiösen Symbolen in der Öffentlichkeit einerseits und der staatlichen Neutralität andererseits haben wir als Katholische Kirche bereits mehrfach erörtert und beraten, auch in einem international-vergleichenden Kontext. Zu diesen für unser friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft entscheidenden Fragen werden wir wie bisher auch künftig das Gespräch mit staatlichen Stellen suchen. Das gestrige Urteil nehme ich zum Anlass diese Einladung zu erneuern. Denn das Thema geht uns alle an."

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