Vatikanstadt - Mittwoch, 4. November 2020, 18:30 Uhr.
Papst Franziskus hat das Kirchenrecht dahingehend verschärft, dass ein Bischof vor der Gründung eines neuen Instituts geweihten Institus in seiner Diözese die Erlaubnis des Heiligen Stuhls einholen muss, wodurch die Aufsicht des Vatikans über den Prozess weiter gestärkt wird.
Mit einem Motu Proprio zum heutigen 4. November, das am 10. November in Kraft tritt, hat Papst Franziskus Kanon 579 des Codex des Kanonischen Rechtes (CIC) geändert. Dieser betrifft die Errichtung von Orden und Kongregationen, die im Kirchenrecht als Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens bezeichnet werden.
"Zentralisierung von Kompetenzen"
Der Vatikan legte im Jahr 2016 in einem ersten Schritt fest, dass Diözesanbischofe kraft Gesetzes verpflichtet sind, den Apostolischen Stuhl zu konsultieren, bevor er ein neues Institut kanonisch anerkennt.
Das Kirchenrecht sieht nun eine weitergehende Aufsicht durch den Vatikan vor. Ein Bischof muss die vorherige schriftliche Genehmigung des Apostolischen Stuhls verlangt.
Die Änderung von Kanon 579 macht "die präventive Kontrolle des Heiligen Stuhls deutlicher", sagte Pater Fernando Puig, Vizedekan für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Santa Croce, gegenüber CNA.
"Meiner Meinung nach hat sich die Grundlage [des Gesetzes] nicht geändert", sagte er. Gleichzeitig nehme jedoch auf jeden Fall die Autonomie der Bischöfe ab – "und es gibt eine Zentralisierung dieser Kompetenz zugunsten von Rom".
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