Verhütung und Versicherung: EWTN bittet US-Gericht, Urteil zu überdenken

Der CEO und Vorstandsvorsitzende von EWTN, Michael P. Warsaw, im Gespräch mit Journalisten.
EWTN/Archiv

Es geht um die Gewissensfreiheit und um den Zwang, Verhütungsmittel zu finanzieren: Das Eternal Word Television Network (EWTN) hat ein US-Bundesgericht aufgerufen, seine Entscheidung zu überdenken, das Unternehmen dazu zu zwingen, sich an die überarbeitete Gesetzgebung zu halten. Diese, als HHS Mandate bekannt, schreibt unter anderem vor, dass auch religiöse Arbeitgeber verpflichtet sind, Sterilisationen, abtreibende Verhütungsmittel und andere Maßnahmen zu bezahlen sollen – obwohl sie diese strikt ablehnen.

"Die Regierung hat eingeräumt, was wir von Anfang an gesagt haben", sagte Michael Warsaw, CEO von EWTN. "Wenn man einmal durch die bürokratische Nebelwand gekommen ist, geht es wirklich nur noch um ein Thema: Dass die Regierung unsere Krankenversicherung an sich reissen will. Das kann EWTN nicht zulassen."

EWTN, das weltweit größte religiöse Mediennetzwerk, ist eines von hunderten gemeinnützigen und wohltätigen Institutionen, welche die US-Regierung wegen dieser Gesetzgebung – und den überarbeiteten Fassungen der Gesetzgebung – verklagt haben.

So erklärte die Regierung, die Neufassung des Gesetzes erweise gemeinnützigen Einrichtungen, die aus religiösen Gründen gegen diese Versicherung sind, "einen Gefallen": Die Beteiligten würden einen Einspruch an die Regierung melden, welche dann den Versicherer über diesen Einspruch wiederum informieren würde. Die Krankenversicherung hätte dann beispielsweise für die Absicherung für Verhütungsmittel gesondert geleistet.

Im derzeit vor dem Supreme Court, dem obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, verhandelten Verfahren, Zubik gegen Burwell, haben unter anderem der Orden der Kleinen Schwestern der Armen sowie die Erzdiözese Washington angeführt, dass die Meldung eines Einspruchs an die Regierung immer noch eine stillschweigende Anerkennung und Ermöglichung einer moralisc verwerflichen Handlung ist: Arbeitnehmern Verhütungsmittel zu finanzieren. So würden sie zum Gatekeeper einer anstößigen Krankenversicherung gemacht, argumentierten sie.

Darüber hinaus, sagen sie, reisse sich die Regierung ihre Krankenversicherung an sich, was nicht mit der US-Verfassung vereinbar sei, da dieses – anders etwa als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – ein Abkommen zwischen der Krankenversicherung und dem Arbeitgeber ist.  

In seinem ersten Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht, dem 11. Circuit Court of Appeals, hatte EWTN eine Niederlage erlitten. Die drei Richter stimmten 2 zu 1 dafür, dass die Regierung zwar tatsächlich das Medienhaus gezwungen habe, unter der Androhung hoher Strafgelder, zwischen seinem Glauben auf der einen Seite und der Beteiligung an einer moralisch anstößigen Handlung auf der anderen zu wählen. Dennoch, entschieden die Richter, stelle das keine "besondere Belastung" der religiösen Werte von EWTN dar. Amerikanisches Recht schützt aber nur vor Regierungsmaßnahmen, die eine "besondere Belastung" sind, es sei denn, dass die Handlung aus zwingendem Handlungsgrund erfolgt und die am "wenigsten beschränkende" Maßnahme darstellt.

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Dagegen widersprach deutlich der andersdenkende Richter: Dieses Urteil "überfährt rücksichtslos die aufrichtig vertretenen religiösen Einwände von EWTN".

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Nun möchte EWTN, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung noch einmal überdenkt. Der oberste Gerichtshof hat sich entschlossen - ein historisch seltenes Ereignis -, im laufenden Verfahren Zubik gegen Burwell an beide Seiten mit der Aufforderung zu wenden, Entwürfe für eine alternative Lösung vorzulegen, welche Religionsfreiheit und flächendeckende Versorgung mit Verhütungsmitteln unter einen Hut bringen könnten.

In seinem ergänzenden Mandat gebe die Regierung praktisch zu, die Versicherung der Kleinen Schwestern und anderer Gemeinnütziger letztlich zu übernehmen - so David Blomberg des Becket Funds für Religionsfreiheit gegenüber CNA. Und nachdem EWTN auch gemeinnützig ist, müsste der gleiche Maßstab auch in seinem Fall angelegt werden.

"Die Regierung hat von Anfang an argumentiert, dass sie EWTN gar nicht wirklich zwinge, irgendetwas zu tun, außer in paar Unterlagen zu unterschreiben", sagte er. Doch habe EWTN klargestellt, dass die Regierung sehr wohl den Sender "zwinge", nämlich etwas zu unterschreiben, was "meine Krankenversicherung ändert, die ich selber verwalte und in dier ich involviert bin".

Das Bundesberufungsgericht habe sich auf die Seite der Regierung gestellt mit seiner Aussage, die Änderung stelle keine "besondere Belastung" dar. Nun habe aber die Regierung zugegeben, dass sie sich in die Pläne einmische. Dies sei jedoch "etwas viel Bedeutsameres, das zudem nur EWTN tun kann: Neue rechtliche Verantwortlichkeiten für ihre Krankversicherung zu schaffen, um Zugang zu Medikamenten zu ermöglichen, die mit seinen Glaubensgrundsätzen brechen."

EWTN erreicht über 258 Millionen Fernseh-Haushalte in über 145 Ländern. Zudem strahlt es Radiosendungen über Satellit, Internet und andere Medien aus. Zu seinen Publikationen gehört die Zeitung National Catholic Register. Eines seiner Nachrichtendienste ist die Catholic News Agency.