Außenminister des Vatikans: Religionsfreiheit wird weltweit erodiert

Erzbischof Paul Richard Gallagher
Daniel Ibanez / CNA Deutsch

Ein robustes Verständnis des Rechts auf Religionsfreiheit wird in der globalen Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie erodiert: Dassagte der "Außenminister" des Vatikans in einer Videobotschaft an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am Dienstag.

"Der Heilige Stuhl möchte die Dringlichkeit des Schutzes des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit bekräftigen. Insbesondere der religiöse Glaube und der Ausdruck desselben liegt im Kern der Würde der menschlichen Person, in ihrem Gewissen", sagte Erzbischof Paul Gallagher am 23. Februar, berichtete die "Catholic News Agency" (CNA).

Gallagher ist der Sekretär des Heiligen Stuhls für die Beziehungen zu den Staaten – also in der Funktion des Außenministers tätig. Er sagte, dass "die weltweite Reaktion auf die COVID-19-Pandemie zeigt, dass dieses robuste Verständnis von Religionsfreiheit ausgehöhlt wird."

"Der Heilige Stuhl möchte betonen, dass die Religionsfreiheit, wie sie in zahlreichen Menschenrechtsinstrumenten anerkannt ist, auch ihr öffentliches Zeugnis und ihren Ausdruck - sowohl individuell als auch kollektiv, öffentlich und privat - in Formen des Gottesdienstes, der Observanz und der Lehre schützt", sagte er.

Der Sitzung des Menschenrechtsrates erklärte der Erzbischof, dass die Achtung des "inhärenten Wertes" des Rechts auf Religionsfreiheit von den politischen Behörden verlange, mit religiösen Führern, glaubensbasierten Organisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammenzuarbeiten, die sich für die Förderung der Religionsfreiheit einsetzen.

"Inmitten der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie beeinträchtigen bestimmte Maßnahmen, die von den Behörden auferlegt werden, um die öffentliche Gesundheit zu sichern, auch die freie Ausübung der Menschenrechte", stellte er fest und erklärte, dass viele Menschen in gefährdeten Situationen, wie ältere Menschen, Migranten und Kinder, "unverhältnismäßig stark von der gegenwärtigen Krise betroffen sind."

"Jede Einschränkung der Ausübung von Menschenrechten zum Schutz der öffentlichen Gesundheit muss aus einer Situation strikter Notwendigkeit entstehen", betonte er.

"Solche Einschränkungen müssen der Situation angemessen sein, in nicht-diskriminierender Weise angewendet werden und nur dann zum Einsatz kommen, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen."

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Er sagte, dass die wahre Förderung der grundlegenden Menschenrechte von den zugrundeliegenden Werten abhängt, von denen diese Rechte abgeleitet sind.

"Jede Praxis oder jedes System, das Rechte abstrakt und losgelöst von bereits existierenden und universellen Werten behandeln würde, riskiert, ihre Existenzberechtigung zu untergraben", erklärte er.

"In einem solchen Kontext von 'Rechten' ohne Werte werden Menschenrechtsinstitutionen anfällig für vorherrschende Visionen oder Ideologien", sagte Gallagher, "und können Verpflichtungen oder Strafen auferlegen, die von den Vertragsstaaten nie vorgesehen waren und die in einigen Fällen sogar den Werten widersprechen, die sie eigentlich fördern sollten."

Diese Institutionen "können sich sogar anmaßen, so genannte 'neue Rechte' zu 'schaffen', denen eine objektive Grundlage fehlt, und sich so von ihrem Zweck, der Menschenwürde zu dienen, entfernen", fügte er hinzu.

Der Erzbischof veranschaulichte diesen Punkt am Beispiel des Rechts auf Leben, das, wie er sagte, "zuallererst ein Gut ist, das es zu schätzen und zu schützen gilt."

Er erklärte, dass Entwicklungen wie die Durchsetzung des Endes der Todesstrafe oder die Bekämpfung von Folterhandlungen "vernünftige Erweiterungen des Rechts auf Leben sind, weil sie ihre fundamentale Basis in dem inhärenten Gut 'Leben' beibehalten."

"Wenn dieses Recht jedoch von seiner fundamentalen Grundlage abgekoppelt wird, besteht die reale Gefahr, dass der Wert, den es schützen soll, untergraben wird", sagte er und verwies auf den "unglücklichen Präzedenzfall" des Allgemeinen Kommentars Nr. 36 des Menschenrechtsausschusses zum Recht auf Leben, "der - weit davon entfernt, menschliches Leben und menschliche Würde zu schützen - seine Bedeutung verdreht, um das 'Recht' auf assistierten Suizid und die Beendigung des Lebens ungeborener Kinder zu implizieren."

In seiner Botschaft erinnerte Gallagher an die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt, dass "die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden bildet."

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Er wies auch darauf hin, dass die UN-Charta ihren "Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person, an die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und von großen und kleinen Nationen bekräftigt."

"Diese beiden Dokumente erkennen eine objektive Wahrheit an, eine, die unabhängig von der Notwendigkeit eines Konsenses ist und nicht von Zeit, Ort, Kultur oder Kontext abhängt, nämlich dass jede menschliche Person von Natur aus und universell mit gleicher Würde ausgestattet ist", sagte er.

"Wir müssen jedoch zugeben, dass diese Ziele noch weit davon entfernt sind, 'in jeder Situation anerkannt, respektiert, geschützt und gefördert' zu werden", so der Erzbischof.

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