Der Katechismus und das Nein zur Todesstrafe: Von Johannes Paul II. bis Franziskus

Katechismus der Katholischen Kirche
pd

"Es muss deutlich festgestellt werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die – wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium, weil sie willentlich entscheidet ein menschliches Leben zu beenden, das in den Augen des Schöpfers immer heilig ist und dessen wahrer Richter und Garant im Letzten allein Gott ist." 

Mit diesen Worten begann Papst Franziskus im vergangenen Oktober anlässlich des 25. Jahrstags der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche einen Prozess, der heute sein Ende findet.

"Wir übernehmen die Verantwortung für die Vergangenheit und bekennen, dass diese Methoden mehr von einer legalistischen als von einer christlichen Haltung bestimmt wurden. Die Sorge um Machterhalt und materiellen Reichtum haben zu einer Überbewertung des Gesetzes geführt und ein tiefes Verständnis des Evangeliums verhindert. Heute, angesichts der neuen Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu bekräftigen, neutral zu bleiben, würden uns noch mehr schuldig machen", erklärte der Papst damals.

In einem Schreiben an die Bischöfe über die neue Formulierung des Paragraphen zur Todesstrafe im Katechismus heißt es, diese Entwicklung beruhe "hauptsächlich darauf, dass es in der Kirche ein immer klareres Bewusstsein der Achtung gibt, die jedem menschlichen Leben geschuldet ist."

In dem Brief, der von Kardinal Ladaria, dem Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre unterzeichnet ist, liest man weiter: "Wenn nämlich die politische und soziale Lage früherer Zeiten die Todesstrafe zu einem annehmbaren Mittel für die Wahrung des Gemeinwohls machte, so haben heute die wachsende Einsicht, dass die Menschenwürde auch durch das Begehen schwerster Verbrechen nicht verloren geht, ein vertieftes Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat sowie das Vorhandensein wirksamerer Haftsystemen, die den erforderlichen Schutz der Bürger sicherstellen, zu einem neuen Bewusstsein geführt, das die Unzulässigkeit der Todesstrafe anerkennt und deshalb ihre Abschaffung fordert."

Bedeutsamer Ausgangspunkt in dieser Entwicklung ist die Lehre der Enzyklika Evangelium vitae Johannes Pauls II: "Der Papst erwähnte unter den Hoffnungszeichen für eine neue Zivilisation des Lebens ´die immer weiter verbreitete Abneigung der öffentlichen Meinung gegen die Todesstrafe selbst als Mittel sozialer ´Notwehr´, in Anbetracht der Möglichkeiten, über die eine moderne Gesellschaft verfügt, um das Verbrechen wirksam mit Methoden zu unterdrücken, die zwar den Täter unschädlich machen, ihm aber nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen´." 

Der Brief erinnert an den Einsatz von Papst Benedikt XVI. und Papst Franziskus, der dazu aufgerufen hatte "den Abschnitt über die Todesstrafe im Katechismus der Katholischen Kirche neu zu formulieren, um zu betonen, ´dass, egal wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unverletzbarkeit und Würde des Menschen verstößt´."

Die neue Formulierung im Katechismus folgt der Linie des vorausgehenden Lehramts: "Der neue Text folgt den Spuren der Lehre Johannes Pauls II. in Evangelium vitae und bekräftigt, dass die Unterdrückung des Lebens eines Verbrechers als Strafe für ein Vergehen unzulässig ist, weil sie gegen die Würde der Person verstößt, eine Würde, die auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat."

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Der moderne Staat ziele auf "Besserung und soziale Wiedereingliederung des Verbrechers ab." Unter Berücksichtigung seiner "wirksameren Haftsysteme ist die Todesstrafe nicht notwendig, um das Leben unschuldiger Personen zu schützen."

Selbstverständlich bleibt die Pflicht der öffentlichen Autorität bestehen, das Leben der Bürger zu verteidigen; die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus drückt eine authentische Entwicklung der Lehre aus, die nicht im Widerspruch zu vorhergehenden Weisungen des Lehramts steht.

Diese Weisungen können, in der Tat, im Licht der vorrangigen Verantwortung der öffentlichen Autorität für die Wahrung des Gemeinwohls in einem sozialen Umfeld verstanden werden, in dem die Strafsanktionen eine andere Bedeutung hatten und in einem Milieu erfolgten, in dem es schwieriger zu garantieren war, dass der Verbrecher sein Vergehen nicht mehr wiederholen könne."

Somit möchte "die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche, auch durch einen respektvollen Dialog mit den politischen Autoritäten, den Ansporn zu einem entschlossenen Einsatz geben, damit eine Mentalität gefördert werde, die die Würde jedes menschlichen Lebens anerkennt, und Bedingungen entstehen können, um heute die Todesstrafe dort abzuschaffen, wo sie noch in Kraft ist."

Übersetzt von Susanne Finner.

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