Diözese Rottenburg-Stuttgart: Gottesdienst-Verbot in Hotspot-Gebieten

Warnschild zum Ausbruch der Coronavirus-Krankheit COVID-19
Markus Spiske / Unsplash (CC0)

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat ein Verbot für Gottesdienste in sogenannten "Corona-Hotspots" ausgesprochen. Von der Regelung betroffen sind jene Gebiete, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Ansteckungsrate (Inzidenz) von mehr als 300 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner auftritt. Das teilte die Bistumsleitung am Mittwochabend mit.

Damit reagiert das Bistum nach eigenen Angaben auf die "unverändert hohe Dynamik der Pandemie mit täglich immer höheren Zahlen an Infizierten, Erkrankten und zunehmend mehr Verstorbenen in vielen Regionen". Sollten in den Kirchengemeinden der jeweiligen Land- und Stadtkreise an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Ansteckungsrate von mehr als 300 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner auftreten, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten (Präsenzgottesdienste) mit Ausnahme von Beerdigungen sowie Nottaufen bis auf Weiteres nicht gestattet.

Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn Mitwirkenden zum Zweck der Live-Übertragung soll weiterhin möglich sein. Die Regelung gilt allerdings nur solange, "bis der oben genannte Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen durchgängig unterschritten wird", teilte das Bistum mit.

In Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz unter 300 je 100.000 Einwohner dürfen weiterhin Gottesdienste gefeiert werden. Allerdings gilt auch dort während der Heiligen Messe weiterhin die Maskenpflicht, Gemeindegesang ist verboten. Bei allen Gottesdiensten - auch jenen im Freien - gilt eine Personengrenze von 200 Teilnehmern. "Dies soll auch dann eingehalten werden, wenn nach den Regeln der geltenden Anordnungen mehr Personen möglich wären", betonte das Bistum am Mittwoch. 

Die Anordnungen des Bistums legen außerdem fest, dass die Gottesdienste bis 19.30 Uhr beendet sein müssen und nicht länger als 60 Minuten dauern dürfen. Eine Ausnahme bilden lediglich die Gottesdienste an Heiligabend.

Die Diözese weist auch darauf hin, dass bei Weihnachtskrippen in Kirchen dafür zu sorgen ist, dass es zu keiner Ansammlung von Besuchern kommt. Deswegen ist seitens der Gemeinde der Zugang zu Krippen unter Umständen nur während der Gottesdienstzeiten und unter strenger Beachtung des geltenden Hygienekonzepts möglich.

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