Glaubenskongregation bestätigt: Kirche kann keine homosexuellen Partnerschaften segnen

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Mit persönlicher Zustimmung von Papst Franziskus hat die Glaubenskongregation des Vatikans am heutigen Montag allen Forderungen nach einer Segnung homosexueller Partnerschaften eine kategorische Absage erteilt. 

Das teilte der offizielle Bollettino des Presseamtes des Heiligen Stuhls am 15. März mit. 

Auf die Frage, ob die Kirche die Vollmacht hat, Verbindungen Personen gleichen Geschlechts zu segnen, antwortete die Kongregation für die Glaubenslehre mit einem "Nein". 

Die Antwort ist offiziell und formal gegeben, als Responsum auf ein Dubium. Als Dubia gestellte Fragen werden in der Regel mit einem "Ja" oder "Nein" beantwortet: Sie sollen helfen, kontroverse Fragen für alle Gläubigen orientierend zu klären, heißt es in einem erläuternden Text der Kongregation, der gleichzeitig veröffentlicht wurde. Dieser betont: Die Kirche liebe, wie Gott, jeden Menschen und lehne jede ungerechte Diskriminierung ab.

Allerdings sei eine Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der Katholischen Kirche aus mehreren Gründen nicht möglich; einmal, weil ein Segen – als Sakramentalie – voraussetze, dass es nicht nur gute Absichten gibt, sondern dass auch die "zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind."

"Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist."

"Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist." 

Dann führt die Glaubenskongregation einen weiteren Grund an: "Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde,der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen.

Es gebe jedoch "keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn".

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Papst Franziskus sei "in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert" worden und habe "ihre Veröffentlichung gutgeheißen", betont die Note.

Zudem heißt es in der Erläuternden Note der Glaubenskongregation weiter, dass sich in "einigen kirchlichen Bereichen" sich "Projekte und Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts" verbreiten würden.

"Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, betont die Erläuterung. Es gehe darum, "diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen"

Das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte Nächstenliebe könnten dabei "eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen". 

Vor allem deutsche Bischöfe haben in den letzten Jahren immer deutlicher eine "Diskussion" über eine "Öffnung" hin zur Akzeptanz von praktizierter Homosexualität und der Segnung homosexueller Partnerschaften in der Kirche gefordert.

Für eine solche "Öffnung" hin zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hatten sich unter anderem Bischof Georg Bätzing, Kardinal Reinhard Marx, Bischof Franz-Josef Bode, Bischof Peter Kohlgraf  ausgesprochen. Auch das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, das zusammen mit der Bischofskonferenz den umstrittenen "Synodalen Weg" organisiert, hatte eine solche formuliert.

So forderte Bischof Bätzing im Dezember 2020 eine Änderung des Katechismus der Katholischen Kirche in Fragen praktizierter Homosexualität und eine grundlegende Abkehr von der Sexualmoral der Katholischen Kirche.

Andere katholische Bischöfe – ebenso wie betroffene Katholiken – hatten diesen Vorschlägen bereits in der Vergangenheit deutlich widersprochen. Ob die Forderungen mit der heute veröffentlichten Antwort aus Rom verstummen werden, bezweifeln Beobachter indessen bereits. Die Glaubenskongregation erklärte erst im Jahr 2003:

"Nach der Lehre der Kirche kann die Achtung gegenüber homosexuellen Personen in keiner Weise zur Billigung des homosexuellen Verhaltens oder zur rechtlichen Anerkennung der homosexuellen Lebensgemeinschaften führen".

Das Gemeinwohl verlange, dass die Gesetze die eheliche Gemeinschaft als Fundament der Familie, der Grundzelle der Gesellschaft, anerkennen, fördern und schützen, so die Kongregation in einem von Kardinal Joseph Ratzinger unterzeichneten Schreiben, und weiter: "Die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften oder deren Gleichsetzung mit der Ehe würde bedeuten, nicht nur ein abwegiges Verhalten zu billigen und zu einem Modell in der gegenwärtigen Gesellschaft zu machen, sondern auch grundlegende Werte zu verdunkeln, die zum gemeinsamen Erbe der Menschheit gehören. Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschen und der ganzen Gesellschaft."

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