Österreichische Bischofskonferenz lockert Corona-Auflagen zum 10. Juni 2021

Atemschutzmaske
De an Sun / Unsplash (CC0)

Die österreichische Bischofskonferenz lockert die Corona-Schutzbestimmungen für Gottesdienste. Die neue Rahmenordnung (hier im Wortlaut) tritt ab dem morgigen Donnerstag, dem 10. Juni, in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen sind die Reduzierung des Mindestabstands und die Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht bei Gottesdiensten, die im Freien abgehalten werden. Auch Chorgesang soll ohne FFP2-Maske wieder möglich sein, sobald der neu festgelegte Mindestabstand eingehalten wird. Bislang betrug der Mindestabstand zwei Meter, nach der neuen Rahmenordnung ist ab morgen ein Mindestabstand von nur noch einem Meter erlaubt.

Von diesen marginalen Änderungen abgesehen, bleibt der Großteil der bisherigen Regelungen bestehen. Weiterhin ist das Tragen der FFP2-Maske bei Gottesdiensten grundsätzlich Pflicht (außer bei Freiluft-Gottesdiensten). Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Schwangere und Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Kinder im Alter von 6 bis 14 ist es erlaubt, statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske) tragen.

Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von einem Meter immer einzuhalten, heißt es in der Rahmenordnugn weiter, "mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens zwei Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben der FFP2-Maske möglich ist". Die Handkommunion im neuen Regelwerk "dringend empfohlen", die Praxis der Mundkommunion bleibt unter Einschränkungen erlaubt, "wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird".

Der Empfang des Beichtsakraments könne "nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens zwei Meter) gewahrt bleiben können".

Weihwasserbecken müssen weiterhin entleert und gereinigt sein, allerdings empfiehlt die Rahmenordnung Weihwasser in abgedeckten Behältnissenzur Mitnahme für die Verwendung zuhause anzubieten. Ein "Willkommensdienst" aus der Pfarrgemeinde soll die Gottesdienstbesucher empfangen und die nötigen Hinweise geben. Die Gottesdienste selbst sollen "in der gebotenen Kürze" gefeiert werden, dieie Kirchen müssen weiterhin "vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet" werden.

Chorgesang im Gottesdienst ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der oder die Sänger geimpft, getestet oder genesen ist. Beim Singen ohne FFP2-Maske ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. 

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