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Werbeverbot für Abtreibungen: ZdK-Chefin begrüßt Beibehaltung von "Schutzkonzept"

Irme Stetter-Karp

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp, hat sich in der Diskussion um eine Modifizierung oder Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen für eine Beibehaltung des Schutzkonzepts "für schwangere Frauen und ungeborene Kinder" ausgesprochen.

Eine mögliche Streichung von §219a des Strafgesetzbuchs, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet, dürfe den bleibenden Schutz von Mutter und ungeborenem Kind nicht einschränken.

Sie plädiere "unbedingt für wirklich erreichbare, umfassende Informationen zum Schwangerschaftsabbruch", sagte Stetter-Karp am Mittwoch. Ärzte seien "bis heute einem strafrechtlichen Risiko ausgesetzt, wenn sie sachliche Informationen öffentlich zur Verfügung stellen. Das sollte künftig nicht mehr so sein."

Eine Lösung könne indes nicht bloß "in einer Streichung des Paragrafen 219a bestehen", sondern man könnte ihn "stattdessen umformulieren", um Ärzten "eine rechtssichere Information über Abbruchmethoden zu ermöglichen".

Auch die deutsche Bischofskonferenz betonte im März, eine schwangere Frau sei einerseits "auf seriöse, verlässliche und neutrale Informationen angewiesen", wobei aber eine Abtreibung "nicht als ein alltäglicher, 'der Normalität entsprechender Vorgang' erscheinen" dürfe.

Kardinal Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von Köln, hatte bereits 2019 in einer Predigt gesagt: "Werbung für Abtreibung, liebe Schwestern und Brüder, ist Werbung für einen Straftatbestand! Und das ist kriminell!"

Das Strafgesetzbuch definiert eine vorgeburtliche Kindstötung bis heute als Straftat, die aber unter bestimmten Bedingungen – darunter eine Beratung durch offizielle Beratungsstellen – straflos bleibt.

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