Berlin, 24 Juni, 2022 / 12:27 AM
Die deutsche Bischofskonferenz hat die am Freitagmorgen mit deutlicher Mehrheit durch den Bundestag beschlossene Aufhebung des Werbeverbot für Abtreibungen bedauert.
"Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des § 219a StGB sowie eine Überarbeitung des Paragraphen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt", rief Pressesprecher Matthias Kopp in Erinnerung. "Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient."
Man werde sich "auch weiter konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen", betonte Kopp. "Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes."
Bundesverband Lebensrecht
Die Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, Alexandra Maria Linder, erklärte, der Beschluss im Bundestag sei erfolgt "entgegen allen Zahlen und Fakten, unter stetiger Wiederholung von Falschaussagen und die Wahrheit verschleiernden Begriffen (von 'Schwangerschaftsunterbrechung' bis 'Absaugen des Schwangerschaftsgewebes') sowie mit einer wegen Verstoßes gegen §219a verurteilten Gesetzesbrecherin als Anhörungsexpertin".
Linder sagte, man werde "als nächstes natürlich die Frage" stellen, "warum etwas, wofür man werben darf, verboten ist". Laut §218 des Strafgesetzbuchs ist Abtreibung eine Straftat, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt.
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