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"Recht auf Abtreibung": EU-Parlament stimmt für Entschließungsantrag

Europaflagge

Das EU-Parlament hat am Donnerstag einen Entschließungsantrag angenommen, welcher vorschlägt, "ein Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen". Konkret lautet der Textvorschlag für Art. 7a der Charta: "Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung."

An der Abstimmung am Donnerstagnachmittag nahmen 517 Abgeordnete teil. 324 stimmten für den Antrag, 155 dagegen. 38 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Der Entschließungantrag fordert die Europäische Kommission sowie die EU-Mitgliedsstaaten auf, Abtreibungsorganisationen – "stärker zu unterstützen". Über "einen möglichen Anstieg der Geldströme zur Finanzierung" von Lebensschutz-Organisationen zeigt sich der Antrag indes "besorgt".

Die EU-Mitgliedsstaaten seien aufgefordert, "Abtreibungen rechtlich anzuerkennen und die Achtung des Rechts auf sichere und legale Abtreibung sowie anderer Bereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte zu verteidigen". Dies solle auch auf EU-Ebene "zu einer zentralen Priorität bei Verhandlungen im Rahmen internationaler Institutionen und in anderen multilateralen Foren" werden. Letztlich solle "dieses Recht in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen" werden.

Weiter heißt es, das Parlament fordere "die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Abtreibungen zu entkriminalisieren und Hindernisse für eine sichere und legale Abtreibung sowie den Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten zu beseitigen und zu bekämpfen".

Äußerer Anlass für den Entschließungsantrag war die Aufhebung des Abtreibungsurteils Roe v. Wade in den Vereinigten Staaten im Juni. Nach fast 50 Jahren stellte der Oberste Gerichtshof fest, es gebe in der Verfassung – anders als das Urteil von 1973 argumentiert hatte – kein "Recht auf Abtreibung". Der Zugang zur vorgeburtlichen Kindstötung kann nun von den Bundesstaaten individuell geregelt und eingeschränkt werden.

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