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Bischof Genn veröffentlicht „Zwischenfazit“ zu Konsequenzen aus Missbrauchsstudie

Bischof Felix Genn

Bischof Felix Genn von Münster hat am Freitag als „Zwischenfazit“ zu den Konsequenzen aus der Missbrauchsstudie vom Sommer erklärt: „Es wurde schon einiges auf den Weg gebracht; es gibt aber hier und da Schwierigkeiten in der Umsetzung; und es bleibt noch viel zu tun.“

So habe er etwa „dem früheren Erzbischof von Hamburg Werner Thissen zum 4. November 2022 den Titel als Ehrendomkapitular am St.-Paulus-Dom in Münster entzogen“, hielt Genn fest. „Er hat in seiner Zeit als Generalvikar und Weihbischof im Bistum Münster schwere Fehler im Umgang mit sexuellem Missbrauch gemacht. Dieser Schritt erfolgte nicht zuletzt auch aufgrund einer Initiative von Betroffenenseite. Zuvor sind auch Gespräche mit dem Erzbischof geführt worden.“

Ab dem nächsten Jahr werde ein „Fall-Manager“ im Bistum Münster tätig sein und „regelmäßig überprüfen, dass die Auflagen, die Beschuldigten und Tätern in Dekreten gemacht werden, eingehalten werden“.

Die Einführung eines Synodalen Rates, wie beim Synodalen Weg im September beschlossen, werde das Verhältnis von Bischöfen und Laien neu regeln. „Es ist ein deutliches Zeichen, dass Macht und Verantwortung in der katholischen Kirche neu verteilt werden“, so Genn. „Ein solcher Synodaler Rat auf Bundesebene sollte sich in ähnlicher Weise auf Bistumsebene widerspiegeln, das heißt, dass wir – wenn die Ergebnisse im Blick auf den bundesweiten Synodalen Rat vorliegen – schauen werden, was das für die Gremienstruktur im Bistum Münster heißt.“

„Auf jeden Fall bleibt es dabei, was ich im Juni gesagt habe: Ich bin bereit, mich im Rahmen einer Selbstverpflichtung an die Entscheidungen diözesaner Gremien zu binden und das verbindlich festzuschreiben“, betonte Genn.

Im Juni hatte Kardinal Walter Kasper derartige Selbstverpflichtungen scharf kritisiert. Er halte dies „für einen Trick und dazuhin für einen faulen Trick“. Der Kardinal erklärte: „Man stelle sich einmal einen Beamten vor, der sich ernennen lässt, dann auf die Ausübung seine Rechtspflichten verzichtet. Ein dienstrechtliches Verfahren wäre ihm sicher. Letztlich käme eine solche Selbstverpflichtung einem kollektiven Rücktritt der Bischöfe gleich. Verfassungsrechtlich könnte man das Ganze nur als einen Coup, d. h. als versuchten Staatsstreich bezeichnen.“

Bischof Genn hielt außerdem fest: „Ich möchte auch den geistlichen Missbrauch weiter bekämpfen. Gemeinsam mit dem Bistum Osnabrück wird dieses Thema aufgearbeitet werden. Hier soll in Kürze ein unabhängiges Forschungsprojekt auf den Weg gebracht werden.“

„Es wäre gut, den Staat künftig stärker zu beteiligen und bei der Aufarbeitung mit in die Pflicht zu nehmen“, betonte er abschließend. Der neue Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Helmut Dieser von Aachen, habe ebenfalls gesagt, eine höhere Glaubwürdigkeit der Kirche könne dadurch erreicht werden, „dass die Kirche sich nicht nur eigenen Regeln stellt. Die Einflussnahme der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, könnte und sollte hier deutlicher werden. Sie könnte etwa Standards der Aufarbeitung formulieren. Diese würden dann für die Kirche gelten, aber auch für alle ,Player‘ in der Gesellschaft.“

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