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Missbrauch: Caritas in Deutschland tritt Verfahren zur Anerkennung des Leids bei

Eingang zu einer Caritas-Einrichtung

Ein wichtiger Schritt für Gerechtigkeit, und besonders für Betroffene sexueller Gewalt und ihre Angehörigen: Der Deutsche Caritasverband wird ab dem 1. August Teil des Verfahrens der Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Opfer sexuellen Missbrauchs. Dies ermöglicht es den Opfern, die in Caritas-Einrichtungen Missbrauch erlitten haben, Anträge auf Anerkennung ihres Leids zu stellen.

"Mit dem Beitritt zur Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ermöglichen wir, dass Menschen, denen in einer Caritas-Einrichtung Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten", sagte Susanne Pauser, zuständige Vorständin des Caritasverbandes. "Es ist uns wichtig, dieses Leid anzuerkennen und dies auch durch eine finanzielle Leistung deutlich zu machen."

Die Zahlungen an die Betroffenen sind Ausdruck der institutionellen Mitverantwortung der verbandlichen Caritas. "Wir stellen uns dieser Verantwortung", betonte Pauser.

Erzbischof Stephan Burger von Freiburg, Vorsitzender der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz sowie stellvertretender Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen Missbrauchs und von Gewalterfahrungen, begrüßte den Beitritt der Caritas zum Anerkennungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz. "Das schlimme Leid, das Betroffene erfahren mussten, kann nicht ungeschehen gemacht werden. Mit den Leistungen dieses Verfahrens wollen die Bischöfe, die Caritas und auch zahlreiche Ordensgemeinschaften dieses Leid anerkennen und zumindest einen Beitrag zu dessen Linderung leisten", sagte er.

Die Anträge auf Anerkennungsleistungen können bei den zuständigen beauftragten Ansprechpersonen der Diözesan-Caritasverbände oder — wo dies vereinbart ist — der Bistümer eingereicht werden, die auch Hilfestellung bei der Antragstellung leisten. Die Anträge werden geprüft und anschließend an die UKA in Bonn weitergeleitet, die dann über die Höhe der Anerkennungsleistung entscheidet.

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