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Papst Franziskus ändert Kirchenrecht zum Opus Dei

Der Gründer des Opus Dei, St. Josemaria Escrivá

Papst Franziskus hat am Dienstag das Kirchenrecht hinsichtlich der Leitung des Opus Dei und künftiger Personalprälaturen geändert.

In einem Motu Proprio vom 8. August stellte der Papst die Personalprälatur den “öffentlichen kirchlichen Vereinigungen päpstlichen Rechts mit der Befugnis, Kleriker zu inkardinieren” gleich. Außerdem wurde die Rolle des Prälaten als “Moderator mit den Vollmachten eines Ordinarius” präzisiert.

Das Motu Proprio ändert die Artikel 295 und 296 des Codex des kanonischen Rechtes über die Personalprälaturen und tritt am heutigen Tag in Kraft.

Die aktualisierten Canones sehen nun vor, dass die Statuten, die eine Personalprälatur regeln, vom Apostolischen Stuhl approbiert oder erlassen werden können.

Bisher ist die internationale katholische Organisation Opus Dei die einzige Personalprälatur in der katholischen Kirche. Ihre Statuten müssen nach ihrem außerordentlichen Kongress im April noch vom Heiligen Stuhl approbiert werden.

Das Opus Dei ist eine Personalprälatur, die sich aus Laien und Priestern zusammensetzt und 1928 vom heiligen Josefmaria Escrivá gegründet wurde. Escrivá nannte die Organisation Opus Dei, um seine Überzeugung zu unterstreichen, dass ihre Gründung ein “Werk Gottes” — oder lateinisch "Opus Dei" — sei.

Die Mitwirkung der Laien in der Personalprälatur enthält nun auch einen Verweis auf Kanon 107 und betont, dass “die Art und Weise dieser organischen Zusammenarbeit und die wichtigsten damit verbundenen Pflichten und Rechte in den Statuten angemessen festgelegt werden”.

Die Änderungen stützen sich auf das im vergangenen Jahr im Motu Proprio Ad Charisma Tuendum — “Zum Schutz des Charismas” — erlassene Dekret des Papstes über die Aufsicht über das Opus Dei, in dem erklärt wird, dass der Prälat, der das Opus Dei leitet, nicht mehr Bischof sein wird.

Im Text des Dekrets erinnert Papst Franziskus auch daran, dass die Apostolische Konstitution Praedicate Evangelium die Zuständigkeit für die Personalprälaturen dem Dikasterium für den Klerus im Vatikan übertragen hat.

Als Reaktion auf die jüngsten Änderungen erklärte der Sprecher des Opus Dei, Manuel Sanchez, gegenüber CNA, dass die Organisation “die Auswirkungen dieser Änderungen auf die rechtliche Struktur des Opus Dei prüfen wird, auch im Zusammenhang mit der Arbeit, die zusammen mit dem Dikasterium für den Klerus an der Anpassung der Statuten durchgeführt wird, die durch das Motu Proprio Ad Charisma Tuendum in einem Klima der Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater erforderlich ist”.

Das Opus Dei hat etwa 90.000 Mitglieder — 98% davon sind Laien, die meisten von ihnen verheiratet. Zusätzlich zu den Laienmitgliedern gehören ca. 1.900 Priester, die in verschiedenen Diözesen auf der ganzen Welt inkardiniert sind, der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz an, einer Vereinigung von Geistlichen, die untrennbar mit der Prälatur Opus Dei verbunden ist.

Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur. 

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