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Bischof Bätzing: Synode zur Synodalität „ein Unterfangen, an das man Fragen stellen kann“

Bischof Georg Bätzing

In einem Beitrag für die Herder Korrespondenz (aktuelle Ausgabe) hat Bischof Georg Bätzing konstatiert: „Eine Synode, die sich einzig mit dem Thema Synodalität befasst, ist allerdings ein Unterfangen, an das man Fragen stellen kann.“

Man könne „Themen, die den Teilnehmenden auf den Nägeln brennen“, nicht einfach unbearbeitet lassen, zeigte sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) überzeugt. „Es gehört eben zum Wesen der Synode, anstehende Anliegen aufzunehmen.“

Trotz allem sei es aber „wichtig, sich nicht in der Vielzahl der Einzelthemen zu verlieren, sondern die große Frage dieser Synode im Blick zu behalten: Wie kann die Weltkirche Synodalität realisieren und auf diese Weise miteinander unterwegs sein, ihrem Herrn entgegengehen und seine frohe Botschaft verkünden?“

Hierbei gelte: „Synodalität ist ihrem Wesen nach darauf ausgerichtet, Teilhabe der Gläubigen an den Überlegungen, Beratungen und an anstehenden Entscheidungen zu ermöglichen.“

„Gewissermaßen als Erbe aus dem Zeitalter des Absolutismus und nicht zuletzt auch infolge des Ersten Vatikanischen Konzils wurde in der katholischen Kirche die hierarchische Grundordnung verstärkt mit einem Entscheidungsmodell verbunden, das die alleinige Entscheidungsvollmacht an der Spitze herausstellt, also beim Papst in der Weltkirche, beim Bischof in der Diözese und schließlich beim Pfarrer in der Pfarrei“, so Bätzing. „Diese geradezu einsame Entscheidungssituation entspricht aber nicht der kirchlichen Praxis durch die Jahrhunderte. Das Zweite Vatikanische Konzil hat hier den Aspekt der Kollegialität unter den Bischöfen als unverzichtbare Ergänzung betont.“

Die Kirche müsse „nach geeigneten Versammlungsformaten und Partizipationsverfahren“ suchen, „die eine ernstzunehmende Einbeziehung möglichst vieler in Beratungen und Entscheidungen ermöglicht“.

Hier frage er sich, „weshalb die Demokratie neuzeitlicher Prägung, zu der neben der Anerkennung der Menschenwürde und der Menschenrechte insbesondere auch die Prinzipien der Verfassungsordnung, der Volkssouveränität, der Rechtsstaatlichkeit, der Gewaltenteilung, des Schutzes von Minderheiten und der Sozialstaatlichkeit wichtig sind, eigentlich Befürchtungen in der Kirche auslösen sollte“.

Es sei „unstrittig, dass es bereits viele Strukturelemente in der katholischen Kirche gibt, die mit Vorgehensweisen und Strukturen übereinstimmen, wie sie in neuzeitlich-rechtsstaatlichdemokratischen Staatsgebilden gesetzt sind“. Er könne „keinen Widerspruch zur kirchlichen Lehre darin zu sehen, erprobte Verfahren einzuführen, die der Transparenz kirchlichen Leitungshandelns und der Partizipation der Gläubigen dienen.“

„Schließlich geht es ja nicht darum, durch einen einfachen synodalen Mehrheitsentscheid das Glaubensbekenntnis umzuschreiben, um es zugespitzt zu formulieren“, so Bätzing.

„Die Kirche wird unter dem Aspekt der Synodalität ihre ganz eigenen und ihrer Sendung angemessenen Formen der Partizipation entwickeln müssen, das steht außer Frage“, fasste der DBK-Vorsitzende zusammen. „Aber Berührungspunkte und Parallelen mit demokratischen Leitungsstrukturen sollten dabei kein Negativkriterium sein.“

Weiter betonte Bätzing, Tradition müsse „dynamisch gedacht werden, um lebendig zu bleiben und um kritisch zu fragen, was der authentischen Tradition der Kirche entspricht“.

„Synodalität ist überhaupt erst dann sinnvoll, wenn Tradition nicht als gänzlich unveränderbares und in sich geschlossenes Corpus gedacht wird“, führte der Bischof aus. „Die Möglichkeit von Veränderungen muss der theologischen Forschung und der kirchlichen Diskussion zugänglich sein, wie dies zuletzt etwa für die Frage der Verbindlichkeit der Aussagen Papst Johannes Pauls II. (vgl. ‚Ordinatio sacerdotalis‘) zur Möglichkeit der Priesterweihe für Frauen gesagt wurde.“

„Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Tradition in dynamischer Weise zu wahren“, räumte er ein. „Andererseits ist es aber auch die einzig erfolgversprechende Weise, Tradition weiterzugeben. Das ursprüngliche Anliegen muss dabei so bewahrt werden, dass es von Menschen angenommen und angeeignet werden kann, die in einer ganz anderen Zeit und unter ganz anderen Umständen leben.“

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