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Nach Beschwerde: Bischof Ackermann bestätigt Entlassung von AfD-Politiker aus Amt in Pfarrei

Bischof Stephan Ackermann

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat die Entlassung des stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im saarländischen Landtag, Christoph Schaufert, aus dem Verwaltungsrat einer Pfarrei in einem gestern veröffentlichten Brief an diesen verteidigt, wie das Bistum mitteilte.

Nach der deutlichen Verurteilung der AfD durch die deutschen Bischöfe im Februar hatte der Generalvikar des Bistums Trier, Ulrich von Plettenberg, Mitte April den AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde St. Marien in Neunkirchen ausgeschlossen.

„Parteien, die rechtsextrem sind oder am Rande dieser Ideologie wuchern, können für uns Christen kein Ort der politischen Betätigung sein“, betonte der Generalvikar in der damaligen Pressemitteilung.

Nach dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz kann der Generalvikar aus einem „wichtigen Grund“ ein Mitglied des Verwaltungsrates entlassen und ihm die Wählbarkeit entziehen. Der „wichtige Grund“ sei in diesem Fall, dass Schaufert ein hohes Amt in der AfD innehabe und sich „von extremistischen AfD-Positionen nicht öffentlich“ distanziere.

Schaufert legte daraufhin Beschwerde ein und erklärte, der Ausschluss sei für ihn „nicht nachvollziehbar und unhaltbar, weil mir ja persönlich nachweislich nichts vorgeworfen werden kann“. Seine Entfernung aus dem Amt – welches er seit 2016 innehatte – sei allein wegen seiner „Gruppenzugehörigkeit“ zur AfD erfolgt.

Nun verteidigte Bischof Ackermann das Vorgehen des Generalvikars gegen den AfD-Politiker und argumentierte, dass die Ausübung von politischen Mandaten für die AfD wie in dem konkreten Fall von Schaufert „unvereinbar“ mit der „Ausübung des Wahlamtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde des Bistums Trier“ sei. Es ergebe sich durch das AfD-Amt Schauferts ein massiver „Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde“.

Für eine mögliche weitere Beschwerde des AfD-Politikers steht noch die nächsthöhere Instanz zur Verfügung – das Dikasterium für den Klerus: „Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Rom“, betonte Schaufert gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“.

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