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Spanische Ordensfrauen stehen vor der Exkommunikation

Referenzbild

Das Kirchengericht der Erzdiözese Burgos in Spanien hat die Klarissinnen des Klosters Belorado formell des Schismas angeklagt und ein Verfahren eingeleitet, das bald zur Exkommunikation der abtrünnigen Nonnen führen könnte.

Die angeklagten Nonnen selbst haben das Schreiben in den sozialen Medien veröffentlicht. Der an Schwester María Sión de la Trinidad adressierte Brief zitiert die Mutter Oberin, die angewiesen wurde, vor Gericht zu erscheinen, um sich über Vorwürfe schismatischer Positionen zu äußern, welche die Nonnen im vergangenen Monat öffentlich gemacht hatten.

Der Brief warnt die katholischen Ordensfrauen, dass sie, wenn sie an diesen Positionen festhalten, wegen des Verbrechens des Schismas verurteilt werden, das nach dem Codex des kanonischen Rechts mit der Exkommunikation bestraft wird.

Erzbischof Mario Iceta (Erzbistum Burgos)

In dem Schreiben des Gerichts heißt es, dass sowohl das so genannte katholische Manifest der Nonnen und der angeblich schismatische Brief, unterzeichnet von Schwester Isabel de la Trinidad, als auch ihre Briefe, in denen sie um die Vormundschaft und Annahme durch den exkommunizierten Bischof Pablo de Rojas bitten, „das Verbrechen des Schismas darstellen, das im Codex des kanonischen Rechtes gemäß Canon 751 typisiert ist, dessen Strafe in Canon 1364 § 1 vorgesehen ist und den Ausschluss aus dem geweihten Leben nach sich zieht“.

Im Kirchenrecht beschreibt Canon 751 das Schisma als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“.

Das Erzbistum Burgos setzte eine Frist von 10 Kalendertagen ab Erhalt des Dekrets, um vor Gericht zu erscheinen. Wenn die beschuldigte Schwester nicht von einem Anwalt begleitet wird, wird ihr von Amts wegen ein Kirchenanwalt zugewiesen, damit sie „ihr Recht auf Verteidigung wahrnehmen und ihren Standpunkt“ zu den Vorfällen darlegen kann.

Erscheint sie nicht innerhalb dieser Frist, wird „das entsprechende Dekret gemäß dem Gesetz erlassen“, das die Strafe für das Verbrechen des Schismas festlegt, nämlich die Exkommunikation latae sententiae.

Die Gruppe der Klarissen reagierte über ihren Social-Media-Account auf Instagram und erklärte, dass „unser katholisches Manifest und unsere späteren Erklärungen eindeutig sind und automatisch zum Ausschluss aus dem Geltungsbereich des Kirchenrechts hätten führen müssen“.

Darüber hinaus beschuldigen sie den Erzbischof von Burgos, Mario Iceta, ihre rechtliche Vertretung „usurpiert“ zu haben, „indem er die Verwaltung der Immobilien und die Kontrolle über die Bankkonten an sich gerissen hat, zu denen wir seit dem 4. Juni keinen Zugang mehr haben“.

Anwesenheit von Vertretern des Erzbischofs in Belorado

Am 29. Mai ernannte der Heilige Stuhl Erzbischof Iceta zum Päpstlichen Gesandten in der Sache.

Nach Angaben des Bistums Burgos besuchten am 6. Juni drei Gesandte des päpstlichen Beauftragten das Kloster Santa Clara de Belorado, „um eine gewisse Linie des Dialogs und des Gesprächs mit den Nonnen, besonders den älteren, zu etablieren“.

Zu der Delegation gehörten Schwester Carmen Ruiz, Sekretärin der Föderation der Klarissen von Nuestra Señora de Aránzazu, Rodrigo Sáiz als Vertreter des Päpstlichen Kommissars und Carlos Azcona, Notar des Kirchengerichts, „zuständig für die Übermittlung der entsprechenden Mitteilungen dieses Gerichts über die Eröffnung des kanonischen Verfahrens, das der Erklärung über den Austritt aus der katholischen Kirche entspricht“, sowie die Notarin María Rosa Garrido.

In einer Zusammenfassung des Besuchs berichtet die Erzdiözese, dass die ehemalige Äbtissin der Gemeinschaft, Schwester Isabel de la Trinidad, durch Schwester Belén und Schwester Sión mitteilen ließ, dass außer Garrido „die anderen im Kloster ‚nicht gut aufgenommen‘ wurden und das Kloster verlassen sollten“.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Für die Erzdiözese können sowohl die von den Klarissen gegen Iceta eingereichte Klage und deren gerichtliche Bestätigung als auch die Reaktion auf den Besuch vom 6. Juni „als feindselige Gesten interpretiert werden, die den fehlenden Willen der Gemeinschaft zum Dialog mit der vom Heiligen Stuhl ernannten Person und ihrem Team offenbaren“. Der päpstliche Beauftragte hält jedoch an seinem Wunsch fest, Brücken zu bauen und geeignete Wege zu finden, um eine Lösung zu finden“.

Die Ordensfrauen ihrerseits erklärten: „Es fällt uns wirklich schwer, all diese Ereignisse als Zeichen der Geduld und des Dialogs zu sehen.“

Da die Dekrete am 6. Juni persönlich zugestellt wurden, läuft die Frist für Schwester Sión, vor Gericht auszusagen, am kommenden Sonntag, dem 16. Juni, ab.

Nicht alle Ordensfrauen von Exkommunikation bedroht

Nach dem Weggang von Schwester Amparo, die im vergangenen Monat beschlossen hatte, das Kloster Belorado zu verlassen, „um nicht zu dieser Sekte zu gehören“, verbleiben noch 15 Schwestern im Kloster.

Am 15. Mai verteidigten 10 der Schwestern ihre Position im Fernsehen. Fünf äußerten sich nicht öffentlich. Es handelt sich um die älteren Schwestern, die nach Einschätzung des Erzbistums keine schismatischen Haltungen haben.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch. 

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