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Experten empfehlen Umbenennung von nach Kardinälen benannten Straßen in München: Bericht

Kardinal Michael Faulhaber

Ein Expertengremium hat die Umbenennung von Straßen in München empfohlen, die nach Kardinälen benannt sind, wie die Süddeutsche Zeitung in der vergangenen Woche berichtete. „Nach SZ-Informationen aus Rathauskreisen haben die Experten die Umbenennung der Münchner Straßen empfohlen, die nach den Kardinälen Michael von Faulhaber, Joseph von Wendel und Julius Döpfner benannt sind“, hieß es.

Hintergrund ist das von einem juristischen Gutachten im Jahr 2022 dargestellte Fehlverhalten der drei Kardinäle im Umgang mit Fällen von Missbrauch. „Bei Faulhaber kommt dazu noch seine zweifelhafte Rolle im Nationalsozialismus“, schrieb die Zeitung.

Gerade mit Blick auf Faulhaber sei indes die Darstellung der Süddeutschen Zeitung problematisch, betonte Philipp Gahn, ein Mitarbeiter der Online-Edition der Tagebücher von Kardinal Faulhaber. So erwähne der Artikel etwa das Glückwunschtelegramm von Faulhaber an Adolf Hitler vom Juli 1933, unterschlage dabei aber den Schlusssatz, „in dem er sich für die Freilassung politischer Gefangener eingesetzt hat“.

Außerdem werde „aus dem Tagebucheintrag vom 15.9.1933 zitiert, ohne zu beachten, dass es sich dabei um eine Mitschrift der Rede Hermann Görings bei der Eröffnung des Preußischen Staatsrates handelt“. In der Online-Edition der Tagebücher des Kardinals sei dies „klar gekennzeichnet“.

In der Süddeutschen Zeitung hieß es: „Am 15. September 1933 notierte Faulhaber in sein Tagebuch, Hitler gelänge es, ‚das Übel des parlamentarischen demokratischen Systems mit der Wurzel auszureißen […]. In letzter Stunde gab die Vorsehung dem deutschen Volk einen Mann, der es, so Gott will, zu einem besseren Reich führen soll‘.“

Tatsächlich merkt die Online-Edition der Tagebücher von Faulhaber an: „Bei diesem Abschnitt handelt es sich um eine Teilmitschrift der Rede des Preußischen Ministerpräsidenten und Preußischen Staatsrates Hermann Göring zur Eröffnung des Preußischen Staatsrates.“

Die Zeitung habe also „Görings Worte Kardinal Faulhaber in den Mund gelegt“, so Gahn auf Anfrage von CNA Deutsch. Es sei zudem „eine unzulässige Vergröberung der Tatsachen, wenn man beim Thema Faulhaber und der Nationalsozialismus seine Adventspredigten und die Silvesterpredigt von 1933 und seine Hauptautorschaft der Enzyklika ‚Mit brennender Sorge‘ von 1937 unerwähnt lässt. Das waren Ereignisse, die weltweite Beachtung gefunden haben. Die Enzyklika stellt den schärfsten offiziellen Protest gegen das Hitlerregime überhaupt dar.“

„Kardinal Faulhaber war ein Gegner des Nationalsozialismus, was schon allein aus der Tatsache hervorgeht, dass 1934 Schüsse auf das erzbischöfliche Palais abgegeben wurden und im November 1938 ein Nazimob den erzbischöflichen Hof stürmen wollte“, unterstrich Gahn. „Schon seit der Zeit des Hitler-Ludendorff-Putsches im Jahr 1923 wurde er von diesen Kreisen als ‚Judenkardinal‘ tituliert.“

Gleichwohl sei Faulhaber „kein Widerstandskämpfer gegen das Naziregime“ gewesen.

Mit Blick auf das Thema Missbrauch konstatierte das juristische Gutachten von 2022: „Das Verhalten des damaligen Erzbischofs Kardinal von Faulhaber erscheint den Gutachtern sowohl im Hinblick auf die Beschuldigten als auch auf die Geschädigten ambivalent. Jedenfalls dort, wo dessen persönliche Befassung mit dem jeweiligen Sachverhalt dokumentiert ist, ist dessen Vorgehen gegen Täter nach Ansicht der Gutachter zwar nicht als rechtskonform, aber als in einer vor allem ab den 1960er Jahren nicht mehr erreichten Art und Weise entschlossen zu qualifizieren, wenn ein Beschuldigter beispielsweise für mehrere Jahre in einem Kloster untergebracht wurde und damit – aus welchen Motiven auch immer – jedenfalls im Ergebnis in gewissem Umfang eine präventive Geschädigtenfürsorge erreicht wird.“

„Andererseits wurden verurteilte Missbrauchstäter, wie zu vermuten ist, auch mit Wissen und Billigung des damaligen Erzbischofs Kardinal von Faulhaber ohne substanzielle Tätigkeitsbeschränkungen wieder in der Seelsorge sowie im Schuldienst eingesetzt“, so das Gutachten weiter. „Die für eine derartig unterschiedliche Behandlung der (mutmaßlichen) Täter maßgeblichen Gründe haben sich den Gutachtern anhand der ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten nicht erschlossen.“

„Einheitlich war hingegen das Verhalten gegenüber den Geschädigten“, hieß es. „Unabhängig davon, ob diese beispielsweise anhand vorliegender Strafurteile bekannt oder anderweitig identifizierbar waren, konnten die Gutachter feststellen, dass diese durchgängig nicht beachtet wurden. Mit dem bloßen Verweis auf den damaligen Zeitgeist und auf Unkenntnis hinsichtlich der Folgen sexuellen Missbrauchs für die Geschädigten lässt sich diese völlige Nichtbeachtung der Geschädigten nicht erklären“, denn „die negativen Tatfolgen sexuellen Missbrauchs“ seien „auch zur Amtszeit von Erzbischof Kardinal von Faulhaber erkennbar“ gewesen.

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