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Europäische Bischöfe fordern neuen EU-Sonderbeauftragten für Religionsfreiheit

Symbol der Europäischen Union

Die europäischen Bischöfe haben die Einsetzung eines neuen EU-Sonderbeauftragten „für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU“ gefordert. Eine entsprechende Erklärung der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) wurde am Freitag veröffentlicht.

„Als katholische Bischöfe beobachten wir mit wachsender Bestürzung die Diskriminierung und Verfolgung von Einzelpersonen, religiösen Minderheiten und Glaubensgemeinschaften – von denen die meisten Christen sind –, die aufgrund ihres Glaubens ins Visier genommen werden“, so die Bischöfe. „Wir erleben täglich die tiefgreifenden Auswirkungen religiöser Verfolgung auf Einzelpersonen, Familien und ganze Gesellschaften.“

Zwar seien die „bestehenden Mechanismen“ innerhalb der EU „an sich sehr wertvoll, aber es fehlt ihnen an gezielter Autorität und Sichtbarkeit, um dieser Krise mit der notwendigen Entschlossenheit und Konsequenz zu begegnen“, erklärte die COMECE. „Die Schwere der Lage erfordert eine robustere, engagiertere und institutionalisierte Reaktion. Die EU, die auf den Werten der Menschenwürde, der Freiheit und der Achtung der Menschenrechte gegründet ist, trägt eine besondere Verantwortung, diese Werte über ihre Grenzen hinaus zu verteidigen.“

Die Position des EU-Sonderbeauftragten für die Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU gebe es eigentlich bereits seit 2016. Man sei aber „zutiefst besorgt darüber, dass diese wichtige Position seit längerer Zeit unbesetzt ist, was ein beunruhigendes Signal an verfolgte Gemeinschaften weltweit und an diejenigen sendet, die ungestraft gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Dies deutet darauf hin, dass diesem Grundrecht in der Außenpolitik der EU gerade in dem Moment, in dem ein solches Eintreten am dringendsten erforderlich ist, weniger Priorität eingeräumt wird.“

Vor diesem Hintergrund forderten die europäischen Bischöfe, „unverzüglich einen neuen EU-Sonderbeauftragten zu ernennen, dessen Mandat zu stärken und angemessene personelle und finanzielle Ressourcen für seine Mission bereitzustellen“.

„Wir fordern die EU nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ein Eckpfeiler der Außen- und Menschenrechtspolitik der EU bleibt und in alle relevanten außenpolitischen Instrumente integriert wird“, hieß es außerdem.

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