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Erzbischof Gössl lobt kirchliche Schwangerschaftsberatung als „sehr wichtige Aufgabe“

Erzbischof Herwig Gössl

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat die kirchliche Schwangerschaftsberatung als „sehr wichtige Aufgabe“ charakterisiert. Abgesandte aus verschiedenen Caritas-Beratungsstellen in der Erzdiözese waren kürzlich mit Gössl zusammengetroffen.

Der Erzbischof dankte den Beratern, „insbesondere auch für ihr großes Engagement, mit dem Sie sich Ihrer Aufgabe in diesem hochsensiblen Bereich widmen“.

Die Beratungsstellen stehen nicht nur für sogenannte Schwangerschaftskonflikte zur Verfügung. Die Angebote reichen vielmehr, so die Erzdiözese, „von der Schreibabyberatung, neuen digitalen Beratungsformaten wie die Chat- und E-Mail-Beratung oder praktischen Angeboten wie die Baby Box zur Erstausstattung von Neugeborenen, bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten wie der vertraulichen Geburt, der CariBoutique, einem kleinen Ladengeschäft, das Sachspenden an Familien mit geringem Einkommen kostenlos ausgibt, und den Love Tours, dem bekannten Jugendprojekt zur wertorientierten sexuellen Bildung, das seit nunmehr 25 Jahren in der gesamten Erzdiözese tausende Jugendliche erreicht“.

Trotz der wertvollen Arbeit der Beratungsstellen musste Gössl einräumen: „Die Realität sieht leider so aus, dass die katholische Kirche und damit auch alle Caritas-Beratungsstellen, also auch die Schwangerschaftsberatungen, mit deutlich weniger Geld zurechtkommen müssen.“ Besonders die schrumpfende Zahl von Menschen, die katholisch sind und Kirchensteuer zahlen, sei der Grund dafür.

„Es muss den Menschen immer wieder deutlich gemacht werden, dass auch dafür Kirchensteuergelder verwendet werden“, forderte der Bamberger Erzbischof.

Die vorgeburtliche Kindstötung ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem in Deutschland. Im Jahr 2024 wurden mehr als 106.000 Kinder im Mutterleib getötet. Für 2025 liegen noch keine Zahlen vor.

In Deutschland sind Abtreibungen weiterhin durch das Strafgesetzbuch geregelt – auch wenn es gerade in der letzten Legislaturperiode die Bemühung gab, dies zu ändern. Während Abtreibungen als Straftat gelten, greift dieser Tatbestand unter bestimmten Umständen nicht. Konkret muss die Mutter eine Abtreibung verlangen und dem Arzt, der die Abtreibung vornehmen soll, „durch eine Bescheinigung“ nachweisen, „daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“. Außerdem darf das kleine Kind im Mutterleib noch nicht älter als zwölf Wochen sein. Durch diese Ausnahmeregelung kommen Jahr für Jahr rund 100.000 Kinder ums Leben.

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