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Erzbischof Becker von Paderborn: Kommunion für evangelische Ehepartner "in Einzelfällen"

Erzbischof Hans-Josef Becker von Paderborn.

 

(UPDATE 2. JULI: Bestätigung des Erzbistums und weitere Informationen)

Erzbischof Hans-Josef Becker von Paderborn will einem Zeitungsbericht zufolge protestantischen Ehepartnern von Katholiken "in Einzelfällen" den Empfang  der heiligen Kommunion erlauben. 

Das berichtet das "Westfalenblatt". CNA Deutsch hat beim Erzbistum um eine Bestätigung angefragt.

Wie die Zeitung berichtet, habe das Erzbistum Paderborn mitgeteilt, die - nach Kritik aus Rom - nun als "Orientierungshilfe" veröffentlichte "pastorale Handreichung" der Deutschen Bischofskonferenz biete "eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen". Erzbischof Hans-Josef Becker teile mit:

"In der Sitzung des Priesterrates des Erzbistums Paderborn am 27. Juni 2018 habe ich meine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln."

Durch die Taufe, den christlichen Glauben und das "Sakrament der Ehe" seien zwei Christen miteinander verbunden. Beim evangelischen Ehepartner einer "konfessionsverbindenden" Ehe könnten die Sehnsucht und der starke Wunsch zum Empfang der Eucharistie vorhanden sein, und deshalb gehe es darum, "zu einer verantwortlichen Gewissensentscheidung zu kommen", so Becker.

Gleichzeitig sei dies keine "allgemeine Zulassung" zum Empfang der heiligen Kommunion, sagte der Erzbischof Paderborns, in dem gut 1,5 Millionen als Katholiken getaufte Personen leben.

Konkrete Folgen in der Praxis

In der Praxis bedeutet die Paderborner Entscheidung, dass in deutschen Diözesen vorerst nun der Bischof - gemäß der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz - jeweils verantwortet, ob und wie die "Orientierungshilfe" umgesetzt wird, was Beobachtern zufolge bedeutet: Ob protestantische Ehepartner die heilige Kommunion empfangen dürfen, entscheidet zuerst der Ortsbischof, dann gegebenfalls einzelne Seelsorger - was, ähnlich wie in der Auslegung von Amoris Laetitia im Umgang mit geschiedenen Wiederverheirateten - zur Folge hat, dass es von Bistum zu Bistum, Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich gehandhabt werden kann.

Eine weltkirchliche, verbindliche Lösung, wie sie etwa der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer im Interview mit CNA Deutsch betonte, steht indessen aus. So sagte Voderholzer:

"Für das katholische Glaubensverständnis gehören Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft zusammen. Das verbindet uns mit den orthodoxen und altorientalischen Kirchen. Auf dieser Basis ringen wir um pastorale Lösungen für die betroffenen Ehepaare und Familien. Bei der Herbstvollversammlung wird schließlich erneut Gelegenheit sein, das Thema zu vertiefen".

Außerdem warnte der bayerische Oberhirte vor einer großen "Unsicherheit in der Frage, welche Elemente nun alle zum 'Glauben bezüglich der Eucharistie' gehören".

Letztes Update am 1. Juli, 18:57 Uhr. Neue Informationen lesen Sie hier:

(Die Geschichte geht unten weiter)

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