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Österreichische Bischöfe beenden Vollversammlung im Zeichen des Ukraine-Kriegs

Erzbischof Franz Lackner

Der russische Krieg gegen die Ukraine nimmt in der Presseerklärung der österreichischen Bischofskonferenz (ÖBK) zum Abschluss der Frühjahrs-Vorversammlung in dieser Woche den größten Raum ein. "Wir Bischöfe und so viele Menschen in Österreich tragen euch in unseren Herzen, wir leiden mit euch, ihr seid nicht allein, wir sind an eurer Seite!", sagten die Bischöfe mit Blick auf die ukrainische Bevölkerung.

Die Bischöfe, angeführt vom ÖBK-Vorsitzenden, dem Salzburger Erzbischof Franz Lackner, verurteilten "entschieden den Überfall Russlands auf die freie und souveräne Ukraine. Dieser Angriffskrieg ist eine himmelschreiende Sünde und er muss so schnell wie möglich beendet werden. Jede weitere Eskalation ist zu vermeiden und die Staatengemeinschaft muss alles unternehmen, damit die Waffen so rasch wie möglich schweigen und ein gerechter Friede möglich wird".

Die Ukraine habe das Recht, sich mit Waffengewalt zu verteidigen. Die "Solidarität und Hilfsbereitschaft" westlicher Länder sei "so etwas wie eine gute Nachricht".

Angesichts der mehrjährigen weltweiten Synode zur Synodalität, die noch bis nächstes Jahr dauert, erklärten die Bischöfe, die Prozesse in den einzelnen Bistümern hätten "sowohl unterschiedliche Schwerpunktsetzungen als auch methodische Vielfalt" gezeigt.

Die Diözesen seien verpflichtet, bis zum 10. April ihre Berichte an die ÖBK zu übermitteln und zu veröffentlichen. Sodann werde die Bischofskonferenz eine Synthese dieser Berichte ausarbeiten und bis zum 15. August beim Vatikan einreichen.

"Familien sind ein Überlebensnetzwerk der Gesellschaft", so die Bischöfe anlässlich des Jahres der Familie. "Daher muss bei allen politischen Maßnahmen mitbedacht werden, wie sie sich auf Familien auswirken. Vor allem sind dabei die Elternrechte zu respektieren." Konkret erwähnte die Presseerklärung "das Recht von Eltern, zuallererst selbst für ihre Kinder verantwortlich zu sein, selbst zu entscheiden, wer die Kinder erzieht, aber auch das Recht, ob, und wenn ja, welche Außer-Haus-Betreuung in Anspruch genommen wird".

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