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Christliche Anwälte verklagen spanische Regierung wegen LGBT-Flagge

Eine der LGBT-Flaggen am Moncloa-Palast, dem Regierungssitz des spanischen Ministerpräsidenten, im Juli 2022
Die Anwältin Polonia Castellanos

Der spanische Verband christlicher Anwälte (Asociación Española de Abogados Cristianos) hat gegenüber der Partneragentur von CNA Deutsch, ACI Prensa, erstenmals angekündigt, man werde die spanische Regierung vor dem Obersten Gerichtshof verklagen, weil sie im Moncloa-Palast, dem Sitz des Ministerpräsidenten, zwei LGBT-Flaggen gehisst hat.

In diesen Tagen kann man sehen, wie die Regenbogenflagge der LGBT-Lobby am offiziellen Sitz der spanischen Exekutive leuchtet, genauer gesagt an der Fassade, wo man sie von der Autobahn La Coruña bei der Einfahrt nach Madrid – einer der verkehrsreichsten Straßen der Hauptstadt – am besten sieht. Nachts hat auch die übliche neutrale Beleuchtung ihre Farben geändert.

Das Kabinett der Minister unter dem Vorsitz des Sozialisten Pedro Sánchez stellt durch diesen Akt die spanische Verfassung und Rechtsprechung in Frage: Im Juni 2020 entschied die Dritte Kammer für Verwaltungsgerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofs, dass das Zeigen inoffizieller Flaggen an den Fassaden öffentlicher Gebäude illegal ist.

Konkret stellte der Oberste Gerichtshof fest, dass "es mit dem geltenden konstitutionellen und rechtlichen Rahmen und insbesondere mit der Pflicht zur Objektivität und Neutralität der öffentlichen Verwaltungen nicht vereinbar ist, auch nur gelegentlich inoffizielle Flaggen an Gebäuden und in öffentlichen Räumen zu verwenden".

Diese Neutralitätspflicht ist in Artikel 103 der spanischen Verfassung verankert. 

Dieses Urteil gilt auch dann, wenn die Flaggen mit Zeichen, die keine offiziellen Symbole zeigen, "die spanische Flagge und andere legale oder satzungsgemäß eingeführte Flaggen nicht ersetzen, sondern zusätzlich angebracht werden".

Die Rechtsanwältin Polonia Castellanos, Vorsitzende der Abogados Cristianos, erklärte gegenüber ACI Prensa, dass "öffentliche Verwaltungen, die inoffizielle Flaggen an öffentlichen Gebäuden anbringen, ein Verbrechen der Amtspflichtsverletzung begehen (wissentlich gegen das Gesetz verstoßen). Und sie tun dies auch unter offensichtlicher Geringachtung des Rechts – umso mehr noch, wenn die fraglichen Flaggen einen ausgeprägten ideologischen Charakter haben."

Seit 2020 haben die christlichen Anwälte zahlreiche Fälle gegen verschiedene spanische lokale und regionale Institutionen in Valladolid, Zaragoza, Cádiz, Sevilla, Gijón und Miranda de Ebro sowie gegen das Ministerium für Gleichstellung vor Gericht gebracht.

Der Fall von Valladolid ist paradigmatisch, da gegen den Provinzrat von Valladolid, der ebenfalls die LGBT-Flagge aufgehängt hatte, ein rechtskräftiges Urteil ergangen war, wobei erklärt wurde, "man könne sich nicht dagegen stemmen, außer man wolle sich in Bereich des Absurden oder des strafrechtlich Illegalen, gemäß den Entscheidungen des Obersten Gerichsthofs von 2020, begeben".

Der Oberste Gerichtshof hatte in Verfahren gegen das Gleichstellungsministerium jedoch festgestellt, dass die Vereinigung der Anwälte nicht berechtigt sei, verwaltungsgerichtlichen Einspruch einzulegen.

"Das Problem", so Castellanos, "ist, dass laut dem Obersten Gerichtshof niemand legitimiert ist, die Einführung ideologischer Flaggen gegen die Neutralitätspflicht der öffentlichen Verwaltung anzufechten, und die Staatsanwaltschaft handelt durch und für die Regierung. Und so kann man gegen das Gesetz verstoßen, ohne dass es irgendwelche Folgen hat."

Es ist genau diesem Argument der fehlenden Legitimität geschuldet, dass einige andere Fälle, die von den christlichen Anwälten vertreten wurden, gescheitert sind.

"Die Gerichte unterstützen unsere Anträge auf einstweilige Verfügungen (zur Entfernung von LGBT-Flaggen gemäß dem Gesetz und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs), weil sie wissen, dass wir das Gesetz auf unserer Seite haben. Aber am Ende, beim Urteil, berufen sie sich auf diesen Mangel an Legitimität und fordern uns zudem noch auf, die Kosten des Verfahrens zu tragen", erklärte Castellanos.

Die juristische Antwort auf dieses Problem wird weiter untersucht, "denn die christlichen Anwälte werden weiter kämpfen”, auch wenn es viele Institutionen gibt, die das Gesetz missachten, so die Anwältin.

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