Köln, 26 August, 2022 / 4:51 PM
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat in einem weiteren Gerichtsverfahren gegen die Bild-Zeitung mit seinem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gewonnen, teilte die Erzdiözese Köln am Freitag mit.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass Woelki gerichtlich gegen die Axel Springer SE, wo die Bild-Zeitung erscheint, sowie gegen den Autor Nikolaus Harbusch vorgeht. Im Juli hatte die Bild-Zeitung den Kirchenrechtler Thomas Schüller zitiert und geschrieben: "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest: 'Pilz stand wegen seiner Prominenz bei Woelki unter Denkmalschutz.'"
Dem Kardinal wird vorgeworfen, er habe erst mit Verspätung das Bistum Dresden-Meißen über Missbrauchsvorwürfe gegen den einstigen Präsidenten der Sternsinger, Msgr. Winfried Pilz, informiert. Pilz wurde für das Erzbistum Köln zum Priester geweiht, lebte im Ruhestand aber im Bistum Dresden-Meißen.
Woelki hatte daraufhin "eidesstattlich versichert", erklärte das Erzbistum in einer Pressemitteilung am Donnerstag, "dass er sich mit der Frage, ob eine Nachmeldung erfolgt, gar nicht befasst und sich erst recht nicht gegen eine Nachmeldung entschieden hat. Kardinal Woelki legt Wert auf die Feststellung, dass ihm gar nicht bekannt war, dass unter Kardinal Meisner eine Meldung versäumt wurde, so dass er gar keinen Anlass hatte, dazu Entscheidungen zu treffen."
Das Landgericht Köln hat nun die Aussage "Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest" der Bild-Zeitung verboten und stellte laut Erzbistum Köln fest: "Danach hat der Antragsteller einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung der … Äußerung, die sich als unwahre Tatsachenbehauptung gegen den Antragsteller Kardinal Woelki darstellt."
Schüller betonte seinerseits in einer eidesstattlichen Versicherung, er habe sich anders als von der Bild-Zeitung dargestellt gar nicht zu einem etwaigen Motiv von Kardinal Woelki geäußert. Der Kardinal hatte daraufhin am Donnerstag seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Schüller zurücknehmen lassen."
In den letzten Monaten war Woelki bereits mehrfach vor Gericht gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung vorgegangen und hatte dabei Erfolg.
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