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Nuntius Eterović erteilt Synodalem Rat „von Amts wegen“ eine Absage

Erzbischof Nikola Eterović

Nuntius Nikola Eterović hat in seinem Grußwort zur Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe betont, er sei „von Amts wegen beauftragt“ worden „zu präzisieren, dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.

Außerdem erklärte er, dass Synodalität nicht „neue Einrichtungen mit dem Risiko einer weiteren Zunahme an Bürokratie“ bedeute. Stattdessen sei „geboten, die bereits bestehenden diözesanen Gremien im synodalen Geist zu beleben“. Synodalität sei „mehr eine Frage des Geistes und des Stils als der Strukturen“, so Eterović an die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), die sich in dieser Woche in Dresden trifft.

Hintergrund für die Absage an die Einrichtung eines Synodalen Rats ist ein Schreiben von drei Kurienkardinälen vom Januar, das von Papst Franziskus „in forma specifica“ approbiert wurde.

Darin hatte der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll.

Als Beispiel für Synodalität, gegen die Einführung eines permanenten Synodalen Rats, wie er vom Synodalen Weg zur eigenen Verstetigung bereits im Jahr 2022 beschlossen worden war, verwies Eterović auf die Bischofssynode: „Die Bischofssynode bietet ein gutes Beispiel für eine solche Struktur in der katholischen Kirche. Die vom Generalsekretariat der Bischofssynode organisierten Synodenversammlungen sind punktuelle Ereignisse im Leben der katholischen Kirche, die ihren Höhepunkt in den Generalversammlungen erreichen, die in der Regel drei Wochen dauern und vom Heiligen Vater geleitet werden.“

Zur Nachbereitung der einen Bischofssynode und zur Vorbereitung der nächsten gebe es einen „Rat, dessen Amtszeit jeweils mit Beginn der neuen Generalversammlung endet, „weil am Ende der Synodenversammlung ein neuer Rat gewählt wird, der in der Regel die folgenden drei Jahre im Amt bleibt. In jedem Fall hat der genannte Rat eine beratende Funktion und ist, wie erwähnt, in seiner Dauer begrenzt.“

„Wollte man diese Praxis auf die Realität des Synodalen Weges der katholischen Kirche in Deutschland übertragen, müsste analog und auf Zeit ein synodaler Ausschuss mit beratendem Charakter eingesetzt werden, der die Dokumente auswertet, denn aus Zeitgründen ist während des Synodalen Weges kein fundiertes Studium möglich“, so der Nuntius. „Handelt es sich um wichtige Entscheidungen, müsste diesen Dokumenten eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz zustimmen.“

Eterović erteilte auch den vom Synodalen Weg beschlossenen Bestrebungen, die Frage der Frauenordination neu zu erörtern, eine klare Absage, indem er ausführlich aus einem Interview zitierte, das Papst Franziskus dem America Magazine, einer Jesuitenzeitschrift, Ende 2022 gegeben hatte.

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