München, 08 Mai, 2023 / 11:45 AM
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat gefordert, künftige Entscheidungen im Synodalen Ausschuss bzw. im Synodalen Rat nicht länger von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe abhängig zu machen.
Der Synodale Ausschuss soll im Laufe weniger Jahre die Einrichtung des Synodalen Rats vorbereiten und damit den im März offiziell zu Ende gegangenen deutschen Synodalen Weg verstetigen. Bei den Sitzungen des Synodalen Wegs war für jeden Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe erforderlich – eine Hürde, an denen indes nur einer der kontroversen Texte scheiterte.
Es sei eine „schmerzliche Lernerfahrung“ aus dem Synodalen Weg, dass man nun die Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe nicht mehr akzeptiere, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp laut der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag im München.
Unterdessen sagte ZdK-Vizepräsident Thomas Söding, man erwarte, „dass die Deutsche Bischofskonferenz ihrer Verantwortung als Ganzes gerecht wird“. Die Beschlüsse des synodalen Prozesses in Deutschland seien „eine große Chance, die katholische Kirche aus dem lähmenden Reformstillstand herauszuführen“.
Der Synodale Ausschuss wird in Essen am 10. und 11. November 2023 erstmals zusammentreten.
Dem Synodalen Rat, der dann bis März 2026 eingerichtet sein soll, hatten die zuständigen römischen Dikasterien bereits im Januar mit ausdrücklicher Zustimmung von Papst Franziskus eine deutliche Absage erteilt. In dem Schreiben hatte der Vatikan klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“.
Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll. Bislang hat kein Bischof erklärt, sich nicht am Synodalen Ausschuss oder am Synodalen Rat beteiligen zu wollen.
Nuntius Nikola Eterović hatte in seinem Grußwort zur Frühjahrs-Vollversammlung der deutschen Bischöfe Ende Februar betont, er sei „von Amts wegen beauftragt“ worden „zu präzisieren, dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.
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