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Erzbistum Paderborn veranstaltet „Fachtag für queere Lebensweisen“

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Das Erzbistum Paderborn hat am Mittwoch zum ersten Mal einen „Fachtag für queere Lebensweisen“ veranstaltet, an dem laut Pressemeldung mehr als 100 hauptberufliche Mitarbeiter von Kirche und Caritas teilgenommen haben.

„Dieser Tag ist ein Zeichen der Wertschätzung für Ihr Engagement in diesem Themenfeld“, betonte Diözesanadministrator Michael Bredeck. „Es geht bei queersensibler Pastoral um die queeren Menschen, die sich in unserer Kirche willkommen fühlen sollen.“

Es gelte, „gemeinsam Wege zu finden, um unsere Seelsorge in Richtung einer queersensiblen Pastoral zu entwickeln“, sagte Bredeck und erklärte darüber hinaus: „Ich verstehe den heutigen Fachtag als einen Beitrag zur Sichtbarkeit von queeren Menschen und ihren Erfahrungen.“

Holger Dörnemann, Privatdozent für Religionspädagogik an der Universität München und Gastprofessor an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, sagte in einem Vortrag im Rahmen der Veranstaltung, dem Angebot von Segensfeiern für homosexuelle Verbindungen liege die Überzeugung zugrunde, dass im gemeinsamen Zusammenleben bereits etwas sittlich Gutes vorhanden sei.

„Eine Segensfeier konstituiert kein sakramentales Band“, so Dörnemann wörtlich. „Es wird mit Respekt etwas gesegnet, was es bereits gibt.“

Das Argument von Dörnemann hatte die Glaubenskongregation bereits Anfang 2021 entkräftet, als sie erklärt hatte, die Kirche habe keine Vollmacht, homosexuelle Verbindungen zu segnen.

So sei „erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.“

„Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“, erläuterte die Glaubenskongregation. „Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.“

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