Regensburg, 19 Juni, 2023 / 6:15 AM
Der Ansprechpartner für den Synodalen Weg im Bistum Regensburg, Domkapitular Josef Kreiml, hat unmittelbar vor einer wichtigen Sitzung der deutschen Bischöfe mit Nachdruck erklärt: „Vorarbeiten für einen ‚Synodalen Rat‘ stehen im Widerspruch zu einer klaren Weisung des Vatikans.“
„Diese beiden Einrichtungen (Synodaler Ausschuss und Synodaler Rat) basieren auf einem Verständnis von Synodalität, das sowohl dem Zweiten Vatikanischen Konzil als auch Papst Franziskus und dem Kirchenrecht entgegensteht“, so Kreiml.
Anfang Juni hatten einige Bischöfe Berichten zufolge mit dem Gedanken gespielt, sich zu weigern, der Finanzierung des Gremiums zuzustimmen. Beschlüsse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), der für die gemeinsamen Aktivitäten der Bistümer in Deutschland zuständig ist, müssen einstimmig erfolgen. Somit könnte der Widerstand eines oder mehrerer Bischöfe den Synodalen Ausschuss, der innerhalb weniger Jahre in einen Synodalen Rat zur Verstetigung des im März zu Ende gegangen Synodalen Wegs führen soll, noch verhindern.
Auch wenn Kreiml die Frage der Finanzierung nicht beantwortet, so scheinen zwei Sätze in seinem Beitrag auf der Internetseite der Diözese Regensburg darauf hinzuweisen, in welchem Kontext der Text zu lesen ist: „Am 1. Juni 2023 hat katholisch.de gemeldet, dass die 27 deutschen Bischöfe beim nächsten Treffen in Berlin (Sitzung des Ständigen Rates) am 19. und 20. Juni 2023 wegweisende Entscheidungen treffen müssen. Es geht um die Einrichtung und Finanzierung des sog. ‚Synodalen Ausschusses‘, der – laut ‚Beschluss‘ des Synodalen Weges – 2026 in einen dauerhaften ‚Synodalen Rat‘ münden soll.“
Kreiml argumentierte: „Der ‚Synodale Weg‘ in Deutschland ist – so eine vatikanische Erklärung vom Sommer 2022 – ‚nicht befugt, die Bischöfe und die Gläubigen zur Annahme neuer Formen der Leitung und neuer Ausrichtungen der Lehre und der Moral zu verpflichten‘. Ungeachtet dieser eindeutigen Stellungnahme des Heiligen Stuhls hat die Vollversammlung des ‚Synodalen Weges‘ im Herbst 2022 einen Beschluss gefasst, ‚der sehr stark in die Formen der kirchlichen Leitung eingreift‘.“
Mit Blick auf Ausführungen des vatikanischen Kirchenrechtlers Markus Graulich betonte Kreiml: „Der Begriff von Synodalität, der hier zugrunde gelegt ist, ‚entspricht weder dem des Kirchenrechts noch den Vorstellungen von Papst Franziskus‘.“
„Das allgemeine Recht der Kirche, ihre sakramentale Verfassung und die ureigenen Aufgaben der Bischöfe würden hier auf der Strecke bleiben“, befürchtete Kreiml.
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