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Bischof Bonnemain hätte Auftrag zur Untersuchung von Missbrauch am liebsten abgelehnt

Bischof Joseph Bonnemain

Der Churer Bischof Joseph Bonnemain hat erklärt, er hätte den vatikanischen Auftrag, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen mehrere bischöfliche Mitbrüder in der Schweiz zu leiten, am liebsten abgelehnt.

Am Sonntag hatte die Zeitung „Blick“ zuerst berichtet, dass es konkret um sechs Bischöfe gehe, von denen vier „bis heute im Amt“ und „zwei bereits im Ruhestand“ seien. „Sie alle sollen Fälle von sexuellem Missbrauch vertuscht, einer sich sogar selbst an einem Jugendlichen vergriffen haben.“

Die Schweizer Bischofskonferenz bestätigte umgehend, das vatikanische Dikasterium für die Bischöfe habe „zu dieser Angelegenheit eine kirchenrechtliche Voruntersuchung angeordnet und Bischof Joseph Bonnemain als Untersuchungsleiter eingesetzt. Dieser war von 1989 bis 2021 als Offizial des Bistums Chur mit der Leitung derartiger Untersuchungen und Strafverfahren betraut. Die Voruntersuchung von Bischof Joseph Bonnemain ist im Gang, sie wird voraussichtlich bis Ende Jahr abgeschlossen sein.“

Im Gespräch mit kath.ch sagte Bonnemain am Montag: „Es geht mir nicht gut. Es ist eine grosse Herausforderung, einzig den Sachverhalt zu untersuchen und dabei alles andere auszublenden.“

„Am liebsten hätte ich den Auftrag von Rom abgelehnt“, räumte er ein. „Den Opfern und der Gerechtigkeit zuliebe habe ich zugesagt. Jetzt muss ich es tun und die Vorwürfe überprüfen.“

Bonnemain zeigte sich überzeugt, dass er eine professionelle Distanz zu seinen Mitbrüdern im Bischofsamt wahren könne: „Ich schaue meinen Bischofskollegen direkt in die Augen. Damit habe ich kein Problem.“

Der Bischof erläuterte, eine kirchenrechtliche Voruntersuchung bedeute, „zu den Vorwürfen, die im Raum stehen zu ermitteln. Es geht darum zu untersuchen, ob die Verantwortlichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten richtig reagiert oder Meldepflichten verletzt haben. Ich ermittle nicht gegen jemanden – es geht darum, Sachverhalte zu überprüfen und die Resultate in einem Bericht festzuhalten.“

Konkret sei er zwar „für die kirchlichen Ermittlungen zuständig“, aber „jeder Verdacht auf ein Sexualdelikt gegen Minderjährige“ müsse „bei den kantonalen Staatsanwaltschaften gemeldet werden“, so Bonnemain. „Das ist auch in diesen Fällen gemacht worden.“

Der Bischof äußerte sich nicht zu Fragen, ob die betroffenen bischöflichen Mitbrüder zurücktreten oder während der Ermittlungen wenigstens ihre Ämter ruhen lassen sollten.

Am Dienstag wird ein Team der Universität Zürich die Ergebnisse einer Untersuchung von sexuellem Missbrauch im Umfeld der Kirche vorstellen. Vorab hieß es bereits, dass weit mehr Fälle von Missbrauch entdeckt worden seinen, als sie bisher bekannt waren.

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