Augsburg, 01 Februar, 2024 / 10:15 AM
Steht die Genehmigung der Satzung des Synodalen Ausschusses – jenes Gremiums, das den Synodalen Weg verstetigen soll – auf der Tagesordnung der kommenden Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)? Die Öffentlichkeit weiß es momentan noch nicht und wird es erst am 19. Februar zum Auftakt der Veranstaltung erfahren. Das Thema ist brisant, denn zuletzt hatte es dazu einen kritischen Hinweis von Papst Franziskus persönlich gegeben.
In der Presseankündigung der bevorstehenden Vollversammlung werden „weitere Überlegungen zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland“ erwähnt. Ob auch die Genehmigung der Satzung des Synodalen Ausschusses damit verbunden ist, bleibt dabei unklar. Auf Anfrage teilte DBK-Pressesprecher Matthias Kopp mit, dass die Tagesordnung vom Vorsitzenden vor der Presse am Mittag des 19. Februar bekanntgegeben wird – kurz vor Beginn des Treffens in Augsburg.
Nach mehreren kritischen Signalen verschiedener Vatikanbehörden in den vorausgegangenen Monaten hatte sich Papst Franziskus persönlich in die Debatte um katholische Kirchenreformen in Deutschland eingeschaltet. In einem Brief an vier ehemalige Mitglieder des Synodalen Wegs hatte der Papst den Synodalen Ausschuss, der in Essen erstmals zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkam, verurteilt. Der Brief ist auf den 10. November datiert – den ersten Tag der konstituierenden Sitzung. Papst Franziskus teile die „Sorge über die inzwischen zahlreichen konkreten Schritte, mit denen sich große Teile dieser Ortskirche immer weiter vom gemeinsamen Weg der Weltkirche zu entfernen drohen“, schrieb er damals.
„Anstatt das ,Heil‘ in immer neuen Gremien zu suchen und in einer gewissen Selbstbezogenheit die immer gleichen Themen zu erörtern“, lade er dazu ein, „sich zu öffnen und hinauszugehen, um unseren Brüdern und Schwestern zu begegnen, besonders jenen, die an den Schwellen unserer Kirchentüren, auf den Straßen, in den Gefängnissen, in den Krankenhäusern, auf den Plätzen und in den Städten zu finden sind“.
Zu den Schritten, die von der Weltkirche entfernen, gehört nach den Worten des Papstes „zweifelsohne auch die … Konstituierung des Synodalen Ausschusses, der die Einführung eines Beratungs- und Entscheidungsgremiums vorbereiten soll, das in der im entsprechenden Beschlusstext umrissenen Form mit der sakramentalen Struktur der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen ist“.
In einem Interview mit dem Kölner Domradio sprach daraufhin der Tübinger Ordinarius für Kirchenrecht, Bernhard Sven Anuth, Klartext: Die Mehrheit der deutschen Bischöfe trete durch die Mitarbeit im Synodalen Ausschuss „in einen offenen Ungehorsam zum Papst“.
Nun hat sich ein weiterer Kirchenrechtler zu Wort gemeldet und den Synodalen Ausschuss als nicht existent bezeichnet. Heribert Hallermann, emeritierter Professor für Kirchenrecht an der Universität Würzburg, schloss sich dem Urteil von Norbert Lüdecke an: „Der Synodale Ausschuss existiert nicht, kann sich daher auch nicht konstituieren und erst recht nicht den an ihn verwiesenen Handlungstext ‚Gemeinsam beraten und entscheiden‘ und damit die Errichtung eines Synodalen Rates beschließen.“
Hallermann erklärte: „Der Synodale Ausschuss ist eine von der Synodalversammlung zwar beabsichtigte, allerdings durch sie nicht rechtswirksam ins Leben gerufene Einrichtung der Synodalversammlung und wird durch die in der Satzung erwähnten Beschlüsse der DBK und des ZdK nicht zu einer Einrichtung dieser beiden Gremien.“
Die DBK könne die Trägerschaft nicht übernehmen: „Für einen Beschluss der DBK zur Satzung des Synodalen Ausschusses gibt es nach geltendem Recht weder eine hinreichende noch eine notwendige rechtliche Grundlage.“ Nur der „Verband der Diözesen Deutschlands“ (VDD) könne laut Satzung die Trägerschaft übernehmen. Bei der Abstimmung zur Übernahme der für den Synodalen Ausschuss nötigen Mittel durch den VDD habe es aber an der erforderlichen Einstimmigkeit gefehlt.
Die Vollversammlung des ZdK hat die Sorge des Papstes zu keiner Kursänderung veranlasst. Am 25. November teilte das ZdK mit, man habe die Satzung des Synodalen Ausschusses beschlossen. Jetzt stehe noch ein Beschluss der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz aus, also des zweiten Trägers des Synodalen Ausschusses.
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