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Vatikan veröffentlicht 22-seitige Erklärung über „unendliche Würde“ des Menschen

„Unendliche Würde“: Vorstellung der Erklärung im Vatikan am 8. April 2024

Das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre hat am Montagmittag einen in der deutschen Übersetzung etwa 22 Seiten umfassenden Text über die „unendliche Würde“ des Menschen veröffentlicht und dabei verschiedene „Verstöße“ gegen die Menschenwürde, etwa Abtreibung und Gender-Ideologie, hervorgehoben.

Die Erklärung mit dem Titel Dignitas infinita enthält neben einer Einleitung vier große Kapitel, darunter „Ein fortschreitendes Bewusstsein für die zentrale Bedeutung der Menschenwürde“, „Die Kirche verkündet, fördert und macht sich zum Garanten der Menschenwürde“ und „Die Menschenwürde, die Grundlage der Menschenrechte und -pflichten“. Den Abschluss macht der Abschnitt „Einige schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“.

Man habe innerhalb des Dikasteriums seit 2019 an dem Dokument gearbeitet, erklärte Kardinal Víctor Manuel Fernández in seiner Funktion als Präfekt. Papst Franziskus habe gegen Ende des Prozesses darum gebeten, „in dem Text Themen hervorzuheben, die eng mit dem Thema der Würde verbunden sind, wie das Drama der Armut, die Situation von Migranten, Gewalt gegen Frauen, Menschenhandel, Krieg und andere“.

Über das abschließende Kapitel zu Verstößen gegen die Menschenwürde schrieb Fernández: „Das Anzeigen solch schwerwiegender und aktueller Verletzungen der Menschenwürde erscheint geboten, denn die Kirche nährt die tiefe Überzeugung, dass der Glauben nicht von der Verteidigung der Menschenwürde, die Evangelisierung nicht von der Förderung eines würdigen Lebens und die Spiritualität nicht vom Einsatz für die Würde aller Menschen getrennt werden können.“

Zu Beginn der Erklärung Dignitas infinita heißt es: „Eine unendliche Würde (Dignitas infinita), die unveräußerlich in ihrem Wesen begründet ist, kommt jeder menschlichen Person zu, unabhängig von allen Umständen und in welchem Zustand oder in welcher Situation sie sich auch immer befinden mag. Dieser Grundsatz, der auch von der Vernunft allein voll erkannt werden kann, ist die Grundlage für den Vorrang der menschlichen Person und den Schutz ihrer Rechte.“

Die Kirche bekräftige und bestätige „im Licht der Offenbarung in absoluter Art und Weise diese ontologische Würde der menschlichen Person, die nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen und in Christus Jesus erlöst wurde“.

Nach einem historischen Überblick über die Entwicklung des Verständnisses der Menschenwürde betont Dignitas infinita, die Würde sei „der Person innewohnend und wird eben nicht erst im Nachhinein verliehen; sie geht jeder Anerkennung voraus und kann nicht verloren werden. Folglich besitzen alle Menschen die gleiche, ihnen innewohnende Würde, unabhängig davon, ob sie in der Lage sind, diese angemessen zum Ausdruck zu bringen oder nicht.“

Die Verkündigung der Kirche zur Menschenwürde beruhe „auf einer dreifachen Überzeugung“. So habe zunächst Gott bei der Schöpfung dem Menschen „die unauslöschlichen Züge seines Ebenbildes eingeprägt“. Außerdem sei „die Würde der menschlichen Person in ihrer ganzen Fülle offenbart“ worden, „als der Vater seinen Sohn sandte, der die menschliche Existenz bis ins Innerste annahm“. Und schließlich „offenbart uns die Auferstehung Christi einen weiteren Aspekt der menschlichen Würde. In der Tat besteht ‚der erhabenste Aspekt der Würde des Menschen in seiner Berufung zur Gemeinschaft mit Gott‘, angelegt für die Ewigkeit.“

„Obwohl jeder Mensch von Anfang an eine unveräußerliche und ihm innewohnende Würde als unwiderrufliches Geschenk besitzt, hängt es von seiner freien und verantwortlichen Entscheidung ab, ob er diese Würde voll zum Ausdruck bringt und manifestiert oder sie schmälert“, betont die vatikanische Erklärung.

Im dritten Abschnitt warnt Dignitas infinita vor einer willkürlichen „Vermehrung neuer Rechte“ des Menschen, „von denen viele oft im Widerspruch zu den ursprünglich definierten stehen und nicht von ungefähr in Konflikt mit dem Grundrecht auf Leben gebracht werden, als ob die Möglichkeit, jede individuelle Präferenz oder jede subjektive Befindlichkeit zu äußern und zu verwirklichen, garantiert werden müsste“.

„Zunehmend besteht nämlich die Gefahr, die Menschenwürde auf die Fähigkeit zu beschränken, nach eigenem Ermessen über sich selbst und das eigene Schicksal zu entscheiden, unabhängig von dem der anderen, ohne die Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft zu berücksichtigen“, so der Text weiter. „Zur Würde des Menschen gehört also auch die der menschlichen Natur selbst innewohnende Fähigkeit, Verpflichtungen gegenüber anderen zu übernehmen.“

„Die Freiheit ist ein wunderbares Geschenk Gottes“, betont das Dokument. „Selbst wenn uns Gott mit seiner Gnade an sich zieht, tut er dies so, dass unsere Freiheit niemals verletzt wird. Es wäre daher ein großer Irrtum zu glauben, dass wir fern von Gott und seiner Hilfe freier sein können und uns deshalb würdiger fühlen. Losgelöst von ihrem Schöpfer kann unsere Freiheit nur schwächer werden und sich verdunkeln.“

Verstöße gegen die Menschenwürde

Neben zahlreichen anderen Verstößen gegen die Menschenwürde erwähnt Dignitas infinita ausdrücklich die Abtreibung: „Auf der Grundlage dieses unantastbaren Wertes des menschlichen Lebens hat sich das kirchliche Lehramt stets gegen die Abtreibung ausgesprochen.“ Ausführlich zitiert werden Papst Johannes Paul II. und Papst Franziskus.

„Die Kirche wendet sich auch gegen die Praxis der Leihmutterschaft, durch die das unermesslich wertvolle Kind zu einem bloßen Objekt wird“, heißt es weiter. „Die Praxis der Leihmutterschaft verletzt in erster Linie die Würde des Kindes. Jedes Kind besitzt nämlich vom Moment der Empfängnis, der Geburt und dann in seinem Heranwachsen als Junge oder Mädchen bis hin zum Erwachsenwerden eine unantastbare Würde, die in jeder Phase seines Lebens deutlich zum Ausdruck kommt, wenn auch in einzigartiger und differenzierter Weise.“

Das Kind habe also „kraft seiner unveräußerlichen Würde das Recht auf eine vollständig menschliche und nicht künstlich herbeigeführte Herkunft und auf das Geschenk eines Lebens, das zugleich die Würde des Gebers und des Empfängers zum Ausdruck bringt. Die Anerkennung der Würde der menschlichen Person schließt auch die Anerkennung der Würde der ehelichen Vereinigung und der menschlichen Fortpflanzung in all ihren Dimensionen ein. In diesem Sinne kann der legitime Wunsch, ein Kind zu bekommen, nicht in ein ‚Recht auf ein Kind‘ umgewandelt werden, das die Würde des Kindes selbst als Empfänger der freien Gabe des Lebens nicht respektiert.“

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Zur Euthanasie, die oft euphemistisch als Sterbehilfe oder assistierter Suizid bezeichnet wird, erklärt das Glaubens-Dikasterium: „Es gibt einen besonderen Fall der Verletzung der Menschenwürde, der zwar leiser ist, aber immer mehr an Bedeutung gewinnt. Seine Besonderheit besteht darin, dass ein falscher Begriff von Menschenwürde verwendet wird, um ihn gegen das Leben selbst zu wenden. Diese heute weit verbreitete Verwechslung tritt bei der Diskussion über die Euthanasie zutage.“ Es müsse „mit Nachdruck bekräftigt werden, dass das Leiden nicht dazu führt, dass der kranke Mensch die ihm innewohnende und unveräußerliche Würde verliert, sondern dass es zu einer Gelegenheit werden kann, die Bande der gegenseitigen Zugehörigkeit zu stärken und sich der Kostbarkeit eines jeden Menschen für die gesamte Menschheit bewusster zu werden“.

Außerdem müsse „als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert werden, dass mancherorts nicht wenige Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert und sogar des Lebens beraubt werden“, heißt es im Abschnitt „Gender-Theorie“. „Gleichzeitig hebt die Kirche entscheidende Kritikpunkte in der Gender-Theorie hervor.“

„Im Hinblick auf die Gender-Theorie, über deren wissenschaftliche Konsistenz in der Fachwelt viel diskutiert wird, erinnert die Kirche daran, dass das menschliche Leben in all seinen Bestandteilen, körperlich und geistig, ein Geschenk Gottes ist, von dem gilt, dass es mit Dankbarkeit angenommen und in den Dienst des Guten gestellt wird“, so Dignitas infinita. „Über sich selbst verfügen zu wollen, wie es die Gender-Theorie vorschreibt, bedeutet ungeachtet dieser grundlegenden Wahrheit des menschlichen Lebens als Gabe nichts anderes, als der uralten Versuchung des Menschen nachzugeben, sich selbst zu Gott zu machen und in Konkurrenz zu dem wahren Gott der Liebe zu treten, den uns das Evangelium offenbart.“

„Ein zweiter Punkt der Gender-Theorie ist, dass sie versucht, den größtmöglichen Unterschied zwischen Lebewesen zu leugnen: den der Geschlechter“, fährt der Text fort. „Dieser fundamentale Unterschied ist nicht nur der größtmöglich vorstellbare, sondern auch der schönste und mächtigste: Er bewirkt im Paar von Mann und Frau die bewundernswerteste Gegenseitigkeit und ist somit die Quelle jenes Wunders, das uns immer wieder in Erstaunen versetzt, nämlich die Ankunft neuer menschlicher Wesen in der Welt.“

Entsprechend gelte, „dass jeder geschlechtsverändernde Eingriff in der Regel die Gefahr birgt, die einzigartige Würde zu bedrohen, die ein Mensch vom Moment der Empfängnis an besitzt. Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass eine Person mit bereits bei der Geburt vorhandenen oder sich später entwickelnden genitalen Anomalien sich für eine medizinische Behandlung zur Behebung dieser Anomalien entscheiden kann. In diesem Fall würde die Operation keine Geschlechtsumwandlung in dem hier beabsichtigten Sinne darstellen.“

Zum Abschluss betont Dignitas infinita, die Kirche fordere „mit dieser Erklärung nachdrücklich, dass die Achtung der Würde der menschlichen Person unabhängig von allen Umständen in den Mittelpunkt des Einsatzes für das Gemeinwohl und jeder Rechtsordnung gestellt wird. Die Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen ist nämlich die unverzichtbare Grundlage für die Existenz jeder Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, sich auf ein gerechtes Recht und nicht auf Macht zu gründen.“

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