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Deutscher Synodaler Weg: Keine Teilnahme am Synodalen Ausschuss, betonen vier deutsche Bischöfe

Kreuz des Synodalen Wegs

Vier deutsche Bischöfe haben sich erneut gemeinsam von der Gründung des Synodalen Ausschusses distanziert. In einer am heutigen Mittwoch auf Bischof Osters Webseite veröffentlichten Stellungnahme erklären die Hirten, nach der jüngsten Intervention des Vatikans gelte es, den Ausgang der Synodalitätssynode in Rom abzuwarten: „Die Bischöfe von Eichstätt, Köln, Passau und Regensburg wollen den Weg zu einer synodaleren Kirche weiter im Einklang mit der Weltkirche gehen“.

In römischen Einsprüchen zum Synodalen Weg in Deutschland war bislang immer wieder deutlich geworden, dass ein „Synodaler Rat“, wie er im Beschluss des Synodalen Weges vorgesehen und formuliert worden war, nicht mit der sakramentalen Verfassung der Kirche vereinbar sei, betont die Stellungnahme (PDF).

„Am Synodalen Ausschuss, dessen erklärtes Ziel aber die Einrichtung eines Synodalen Rates sei, wolle man daher auch weiterhin nicht teilnehmen.“

Die vier Bischöfe – Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln und drei bayerische Bischöfe, Stefan Oster von Passau, Rudolf Voderholzer von Regensburg und Gregor Maria Hanke von Eichstätt – teilten auch nicht die Rechtsauffassung, dass die Deutsche Bischofskonferenz Träger des Synodalen Ausschusses sei, wenn vier Mitglieder der Konferenz das Gremium nicht mittragen: „Die genannten Bischöfe werden zunächst das Ende der Weltbischofssynode und deren Ergebnis abwarten, um danach zu entscheiden, wie es im Einklang mit der Weltkirche zu Umsetzungsschritten hin zu einer synodaleren Kirche kommen kann.“

Der deutsche Synodale Weg hatte am 10. September 2022 beschlossen, einen Synodalen Rat als neues Entscheidungsgremium der Kirche in Deutschland und einen vorbereitenden Synodalen Ausschuss zu gründen. Dies hatte zu Diskussionen zwischen dem Vatikan und der Mehrheit der deutschen Bischöfe geführt.

Mit Datum vom 16. Januar 2023 untersagte der Vatikan die Gründung des Synodalen Rates und veröffentlichte das betreffende Schreiben, das der Papst ausdrücklich approbiert hatte. In seinem Grußwort an die Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz hatte der Apostolische Nuntius, Erzbischof Nikola Eterović, – „von Amts wegen beauftragt“ – bekräftigt, „dass nach richtiger Auslegung des Inhalts dieses Schreibens nicht einmal ein Diözesanbischof einen synodalen Rat auf diözesaner oder pfarrlicher Ebene errichten kann“.

Dennoch gründete die Mehrheit der deutschen Bischöfe – teils unter dem Protest und Fernbleiben einzelner Diözesanbischöfe – am 10. November den Synodalen Ausschuss zur Vorbereitung des Synodalen Rates. Genau an diesem Datum schrieb Papst Franziskus nun an die vier ehemaligen Teilnehmerinnen der deutschen Synodalversammlung und teilte deren „Sorge“ über das Entfernen der deutschen Ortskirche von der Weltkirche.

Ende März 2024 kam es dann zu einer neuen Gesprächsrunde in Rom, wo man sich einigte, „konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden“.

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