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Stadt Hildesheim verweigert Lebensrechtlern Standgenehmigung als „Nicht-Fundraising“-Gruppe

Informationsstand in Hannover

Die Stadt Hildesheim verweigert dem pro-life-Verein Aktion Schutz ungeborener Menschen (ASUM) aus Hannover die Erteilung einer Standgenehmigung als „Nicht-Fundraising“-Organisation und fordert entsprechend eine Sondergebühr in Höhe von mehreren hundert Euro, wie der erste Vorsitzende Peter Soluk gegenüber CNA Deutsch erklärte.

Die alljährliche Planung der Infostände der ASUM erfolgt gewöhnlich in größeren regionalen Städten in Niedersachsen, wobei Hannover eine der bevorzugten Städte ist. Im Rahmen der diesjährigen Aktivitäten war die Einrichtung eines Infostandes in der Stadt Hildesheim vorgesehen.

Eine Beantragung der Sondernutzungserlaubnis für die dortige Fußgängerzone vom 22. April wurde abgelehnt, da der Antrag von einer „Nicht-Fundraising“-Organisation gestellt worden sei. Gemäß den offiziellen Erkenntnissen des Ordnungsamtes sei der Lebensschutz-Verein jedoch als „Fundraising“-Organisation einzustufen. Die Entscheidung beruhe, so Soluk, auf einer Internetrecherche.

ASUM wäre folglich verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 500 Euro zu entrichten, um die Sondernutzungserlaubnis zu erlangen.

Diese Kategorisierung wird seitens Soluk jedoch in Frage gestellt: „Wir sind ein kleiner, regionaler, als gemeinnützig anerkannter Verein mit ca. 60 Mitgliedern und gehen keinerlei gewerblichen Zwecken nach und haben auch keine Gewinnerzielungsabsichten.“

Die Einschätzung der Stadt Hildesheim stehe im Widerspruch zur Feststellung des Finanzamtes, wonach ASUM ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Laut Soluk müssten lediglich große Nichtregierungsorganisationen von einer solchen Sondernutzungsgebühr betroffen sein: „Wir betreiben auch kein Fundraising oder sind eine Nonprofit-Organisation, die mit bezahlten oder angestellten Mitarbeitern interner Marketing-/Kampagneabteilungen oder gar externer Werbefirmen entsprechende Aktivitäten durchführt.“ Außerdem hätten die Infostände keinerlei wirtschaftlichen Hintergrund und erwirtschafteten keine Gewinne.

Nach einer erneuten Prüfung seitens des Ordnungsamtes gilt ASUM weiterhin als „Fundraising“-Organisation. Soluk warte nun auf einen offiziellen, rechtswirksamen Bescheid durch die Stadt Hildesheim. Der Antrag von ASUM bleibe weiterhin bestehen, wobei der Verein rechtliche Schritte in Erwägung zieht, sollte die Stadt weiterhin auf der Klassifizierung als „Fundraising“-Organisation bestehen.

Infolge der unklaren Situation habe man aber derweil einen Ersatz-Infostand beantragt – in Hannover.

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