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Bundesverfassungsgericht: Lebensschützer erleichtert über Rückzug von Brosius-Gersdorf

Frauke Brosius-Gersdorf

Die von der SPD nominierte Rechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf hat laut einem Bericht der Tagesschau ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurückgezogen. Vertreter von Lebensschutzorganisationen und katholischen Unternehmern zeigten sich gegenüber CNA Deutsch erleichtert und äußerten sich mit deutlichen Worten zu dem Rückzug.

Brosius-Gersdorf begründete ihren Rückzug mit kategorischem Widerstand aus Teilen der CDU/CSU-Fraktion sowie der Gefahr einer Eskalation des Koalitionsstreits.

Hintergrund der Kontroverse um die Juristin war vor allem auch ihre Haltung zur Abtreibung. Brosius-Gersdorf hatte argumentiert, eine Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sei verfassungsrechtlich möglich.

Nach aktueller Rechtslage werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Zwischen 1996 und 2023 wurden Schätzungen zufolge rund 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

Kristijan Aufiero, der Gründer und Geschäftsführer der Lebenschutzorganisation 1000plus-Profemina, sprach gegenüber CNA Deutsch von einem wichtigen Signal für den Schutz ungeborenen Lebens: „Mit dem Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf wurden hunderttausende Schwangere und Ungeborene in Deutschland vor der Relativierung ihrer Menschenwürde und ihres Lebensrechts bewahrt.“

Ihre Wahl durch den Bundestag hätte bedeutet, „dass eine Juristin über die Rechte von Schwangeren und Ungeborenen mitentschieden hätte, die es in der Vergangenheit als ‚biologistisch-naturalistischen Fehlschluss‘ bezeichnet hat, ungeborenem Leben aus sich heraus die Menschenwürde zuzuerkennen“. Die Folgen für das Lebensrecht wären „unabsehbar gewesen“, so Aufiero.

Er dankte allen, die sich vor der ursprünglich für den 11. Juli geplanten Bundestagsabstimmung an Abgeordnete von CDU und CSU gewandt hätten. „Wir haben verlässliche Informationen darüber, dass dies am Ende entscheidend für die Nicht-Wahl Frauke Brosius-Gersdorfs war“, betonte er.

Er verwies zugleich auf jüngste Entwicklungen, etwa einen Rechtsstreit in Lippstadt um die Durchführung von Spätabtreibungen, und warnte vor einem fortgesetzten „Kampf, bei dem es letztlich um das Leben von Millionen von Schwangeren in Not und ungeborenen Kindern in den kommenden Jahren und Jahrzehnten geht“.

1000plus-Profemina werde deshalb auch in Zukunft allen Menschen Möglichkeiten der Partizipation anbieten, „die sich gemeinsam mit uns für ‚HILFE statt Abtreibung‘ einsetzen möchten“.

Auch der Bund Katholischer Unternehmer (BKU) in Berlin-Brandenburg begrüßte gegenüber CNA Deutsch den Rückzug. Dessen Vorsitzender in der Region, der Rechtsanwalt Richard Schütze, erklärte: „Die BKU-Diözesangruppe Berlin-Brandenburg ist erleichtert, dass Frau Professor Frauke Brosius-Gersdorf nicht mehr für eine Wahl in das oberste deutsche Gericht zur Verfügung steht.“

Sie habe „bewusst und dezidiert in der Öffentlichkeit und den Medien eine Straflosigkeit von Abtreibungen propagiert und damit das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung beschädigt“.

Ihr Menschenbild entspreche nicht dem Grundgesetz, das „die Würde jeder menschlichen Person – auch das Lebensrecht der ungeborenen Kinder im Mutterleib – als unantastbar und als oberstes Rechtsgut ansieht“. Das Selbstbestimmungsrecht der Mutter könne dieses Recht nicht verdrängen, so Schütze weiter.

Mit Blick auf künftige Kandidaten für höchste Richterämter betonte Schütze: „Es ist wichtig, dass die obersten Hüter und Interpreten der Verfassung das personale Menschenbild des Grundgesetzes vertreten.“

Dieses Menschenbild basiere auf der Überzeugung, dass „mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle bei jeder Befruchtung ein Mensch entsteht, der von Anbeginn ein Mensch ist und nicht erst in einem Entwicklungsprozess zum Menschen wird“.

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