Samstag, November 09, 2024 Spenden
Ein Dienst von EWTN News

Diese Frau mit Down-Syndrom klagt gegen die Abtreibungsgesetze in Großbritannien

Heidi Crowter (rechts)

Eine 24-jährige englische Frau mit Down-Syndrom hat eine Klage gegen die britische Regierung eingereicht, um die Gesetze zu ändern, laut denen Babys mit diesem Syndrom bis zur Geburt abgetrieben werden können. Darüber berichtet die englischsprachige CNA.

"Momentan können Babys im Vereinigten Königreich bis zur Geburt abgetrieben werden, wenn sie als 'schwer behindert' betrachtet werden. Sie beziehen mich in diese Definition von 'schwer behindert' mit ein, nur weil ich ein zusätzliches Chromosom habe", erklärte Heidi Crowter in dieser Woche gegenüber Journalisten.

"Was sie sagen, ist, dass mein Leben nicht so wertvoll ist wie das anderer und ich denke nicht, dass das richtig ist. Ich denke das ist eine ausgesprochene Diskriminierung" so die junge Frau.

Crowter hat zusammen mit Cheryl Bilsborrow, der Mutter eines zweijährigen Jungen mit Down-Syndrom, einen Brief an den zuständigen britischen Minister geschickt und sie hoffen, die 20.000 Euro aufzubringen, die für die Prozessführung nötig sind.

Bilsborrow sagte, dass sie zu einer Abtreibung ermutigt wurde, nachdem Ärzte den Test auf Down-Syndrom an ihrem ungeborenen Kind durchgeführt hatten.

"Die Krankenschwester erinnerte mich daran, dass ich bis zur 40. Schwangerschaftswochen abtreiben könnte, wenn das Baby das Down-Syndrom hätte" berichtete Bilsborrow gegenüber dem Catholic Herald.

"Ich sagte ihr nur: 'Ich werde so tun, als hätte ich das nicht gehört', aber es hat mich sehr beunruhigt", sagte sie.

Im Vereinigten Königreich kann aus irgendeinem Grund legal bis zur 24. Wochen eine Abtreibung durchgeführt werden, und die meisten der ungefähr 200.000 jährlichen Abtreibungen im Land finden vor der 13. Schwangerschaftswoche statt.

Abtreibungen nach der 24. Woche sind nur dann gesetzlich erlaubt, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist, eine fetale Anomalie vorliegt, die als "schwerwiegend" eingestuft wird, oder wenn bei der Frau das Risiko schwerer körperlicher und geistiger Verletzungen besteht.

Wenn das Baby eine Behinderung hat, einschließlich Down-Syndrom, Lippenspalte oder Klumpfuß, ist die Abtreibung bis zur Geburt legal. Circa neun von zehn Frauen treiben ab, nachdem sie die Diagnose Down-Syndroms für ihr Kind erhalten haben, berichtet die Daily Mail.

Die Kampagne "Don't Screen Us Out" (Schließt uns nicht aus) hat in Großbritannien in den letzten vier Jahren hat das Bewusstsein für die Änderung der Abtreibungsgesetze geschärft und versucht, das Abtreibungsgesetz von 1967 dahingehend zu ändern, dass Abtreibungen aufgrund nicht schwerwiegender Behinderungen im dritten Schwangerschaftsdrittel verboten werden, das um die 28. Schwangerschaftswoche beginnt.

Lynn Murray, ein Sprecherin der Gruppe, sagte gegenüber der englischsprachigen CNA, die Kampagne habe als Reaktion auf den Vorschlag der Regierung für einen neuen Test zur Erkennung des Down-Syndroms begonnen, bei dem laut Angaben der Regierung jährlich 102 weitere Fälle des Down-Syndrom gefunden würden.

Angesichts der hohen Abtreibungszahlen von Babys mit Down-Syndrom im Vereinigten Königreich wurde diese Kampagne ins Leben gerufen, um die Regierung dazu zu bringen, die Auswirkungen der nicht-invasiven pränatalen Tests, der so genannten “zirkulierenden freien DNA oder cfDNA”, auf die Down-Syndrom-Gemeinschaft zu evaluieren. Die Kampagna habe auch die Aufmerksamkeit der Briten, die ähliche Bedenken haben, so Murray.

Die Gruppe unterstützt Crowter und Bilsborrow in ihrer Klage gegen die Regierung.

"Dieser Fall bringt die Leute dazu, darüber zu sprechen" versicherte Murray und fügte hinzu, dass die meisten Menschen nicht einmal wissen, dass Abtreibung in Großbritannien bis zur Geburt möglich ist.

"Wir finden es ausgezeichnet, wenn Menschen mit Down-Syndrom für sich selbst eintreten. Und genau das hat Heidi beschlossen, zu tun ... sie denkt, dass eine Abtreibung nach der 24. Woche darauf hindeutet, dass das Leben von Menschen wie sie selbst nicht den gleichen Wert hat wie das Leben aller anderen" fügte er hinzu.

(Die Geschichte geht unten weiter)

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

WhatsApp Telegram

Das Komitee der UNO für Rechte von Menschen mit Behinderungen hat beständig jene Länder kritisiert, die eine Abtreibung aufgrund von Behinderung vorsehen, betonte die Gruppe. In einigen Ländern - wie Dänemark und Island - liegt die Abtreibungsrate von Babys mit Down-Syndrom bei nahezu 100%.

In den Vereinigten Staaten gibt es zahlreiche Bestrebungen auf staatlicher Ebene, Abtreibungen aufgrund der Diagnose des Down-Syndroms zu verbieten.

Der Gesetzgeber von Missouri hat im Jahr 2019 ein Gesetz verabschiedet, das nicht nur alle Abtreibungen nach der achten Woche verbietet, sondern auch "selektive" Abtreibungen nach einer medizinischen Diagnose oder der Diagnose einer Behinderung (zu denen auch das Down-Syndrom gezählt wird) oder Abtreibungen aufgrund von Rasse oder Geschlecht des Babys. Derzeit wird es vor Gericht aufgrund einer Klage blockiert.

Der Gesetzgeber in Ohio versuchte 2017, ein Verbot der Abtreibungen von Menschen mit Down-Syndrom zu verabschieden; ein Bundesrichter verhinderte jedoch 2019 das Inkrafttreten des Gesetzes.

Arkansas, Indiana, Kentucky, North Dakota und Utah haben ähnliche Verbote in Betracht gezogen oder verabschiedet.

Auf Bundesebene wurde das Gesetz zum Verbot der Abtreibungen wegen Down-Syndrom beim Kongress vorgelegt, aber noch nicht diskutiert. Das vorgeschlagene Gesetz würde Ärzten verbieten, "wissentlich eine gewünschte Abtreibung durchzuführen, weil das Baby das Down-Syndrom hat oder haben könnte."

Das könnte Sie auch interessieren:

Unsere Mission ist die Wahrheit. Schließen Sie sich uns an!

Ihre monatliche Spende wird unserem Team helfen, weiterhin die Wahrheit zu berichten, mit Fairness, Integrität und Treue zu Jesus Christus und seiner Kirche.

Spenden

Die Besten katholischen Nachrichten - direkt in Ihren Posteingang

Abonnieren Sie unseren kostenlosen CNA Deutsch-Newsletter.

Klicken Sie hier