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Fälle von Missbrauch und Gewalt: Diözese Augsburg regelt Leistungen für Betroffene neu

Prälat Betram Meier wird neuer Bischof von Augsburg

Höhere Summen, laufende Unterhaltzahlungen und die Übernahme von Kosten für Therapie und Paarberatung: Der ernannte Bischof von Augsburg, Bertram Meier, hat  eine neue Regelung für Opfer sexueller und körperlicher Gewalt eingeführt. Sie gilt ab dem 1. Juni 2020.

Betroffene erhalten individuell festgelegte Einmalzahlungen; diese können je nach Schwere des Falls in mehreren Stufen über 25.000 Euro betragen.

Bei der Gewährung einer Unterstützung sieht die Ordnung monatliche Zahlungen vor, die sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen orientieren; als Gesamtbetrag sind hierfür maximal 75.000 Euro vorgesehen.

Auch die Einrichtung einer diözesanen "Stelle für Begleitung und Begegnung" ist geplant. 

Die so entstehenden Kosten sollen nicht mit der Kirchensteuer finanziert werden, betont das Bistum. Das Geld soll aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls kommen.

Für Opfer sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt soll mit dieser Ordnung geholfen werden, das nicht wiedergutmachbare Leiden zu lindern und auch ein Weg zur Wiedergutmachung eröffnet werden, so das Bistum.

Betroffenen soll Geld in Form einer "laufenden Unterstützung" gezahlt werden können, "wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können".

"Es war mir ein äußerst wichtiges Anliegen, mit dieser Ordnung, die nun zügig für unser Bistum in Kraft gesetzt wird, den Betroffenen auch eine finanzielle Perspektive zu eröffnen. Ich wollte hier nicht länger zuwarten und die betroffenen Personen vertrösten", so Meier.

Damit greife er nicht der – noch ausstehenden –Regelung vor, die auf Ebene der deutschen Bischofskonferenz erfolgen soll. "Aber mir war es wichtig, schon jetzt, also vor einer gemeinsamen Regelung dieser Frage der Anerkennungsleistungen auf Ebene der Bischofskonferenz rasch zu handeln und auf dem Gebiet unserer Diözese den Betroffenen eine Perspektive zu eröffnen, um die sie uns immer wieder gebeten haben", so der ernannte Bischof.

"Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal setzen und Verantwortung zeigen. Wir haben jetzt als zweites deutsches Bistum nach dem Erzbistum Freiburg feste diözesane Vorgaben".

Er sei sich dabei durchaus bewusst, dass sich manche Betroffene höhere Summen erwarteten. Er habe sich an bereits bestehenden Ordnungen orientiert, vor allem der Ordnung des Erzbistums Freiburg sowie den Grundsätzen des Unterhaltsrechts.

Dadurch habe er aus seiner Sicht für das Bistum eine Lösung, "die über die Grenzen einer einzelnen Diözese hinaus und auch im europäischen Kontext als rechtskonform und gerecht bezeichnet werden könnte".

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