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Aufklärung im Fall Pater Kentenich: Nun doch keine Historikerkommission

Pater Josef Kentenich

Im Seligsprechungsverfahren des Schönstatt-Gründers Pater Josef Kentenich hat sich der zuständige Trierer Bischof Stephan Ackermann für eine veränderte Vorgehensweise entschieden. Ursprünglich hatte er geplant, eine weitere Historikerkommission zur Fortsetzung des Prozesses einzusetzen, nachdem schwerwiegende Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der Schönstatt-Bewegung bekannt wurden (CNA Deutsch hat berichtet). Diese wird es nun doch nicht geben.

Wie das Bistum am vergangenen Freitag erklärte, werde man anstelle der geplanten Historikerkommission nun eine "Expertengruppe" installieren. In dieser Gruppe sollen Wissenschaftler sowie Vertretungen der Pallottiner und der Schönstatt-Bewegung mitwirken.

Wie Ackermann am Freitag betonte, sei es zunächst wichtig, den in dem Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach "Vater darf das!" vorgetragenen, nicht unumstrittenen Vorwürfen des "geistlichen, emotionalen und körperlich-sexuellen Missbrauchs" nachzugehen. Wissenschaftler würden daher nicht nur das bereits vorhandene Dokumentenmaterial noch einmal sichten, sondern auch weiteres, bis vor kurzem nicht zugängliches Material heranziehen. Ackermann wörtlich:

"Wir wollen eine umfassende und seriöse Sicht dessen erhalten, was an Anfragen sowohl bezüglich der sittlichen Integrität als auch bezüglich der Wahrnehmung der geistlichen Autorität des Gründers von Schönstatt vorgetragen worden ist. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse werde ich dann entscheiden, ob das Seligsprechungsverfahren fortgeführt werden soll."

Diese Vorgehensweise, so Ackermann, biete in der konkreten Konstellation "mehr Möglichkeiten als eine Historikerkommission" gemäß der für Seligsprechungsverfahren maßgeblichen Instruktion Sanctorum Mater. Für Pater Kentenich, der am 15. September 1968 in Schönstatt starb, läuft seit 1975 das Seligsprechungsverfahren.

Am heutigen Donnerstag verteidigte der Trierer Bischof in einem Interview mit der Bistumszeitung "Paulinus" sein Vorgehen.

"Wir sind etwas freier in der Arbeitsweise. Ich kann zusammen mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedene Arbeitsaufträge definieren, die sich etwa auf historische, psychologische oder pädagogische Aspekte beziehen. Wir können Zwischenergebnisse vergleichen und diskutieren, und vor allem können wir offen damit umgehen. Eine Historikerkommission gemäß der Instruktion Sanctorum Mater würde uns zur Geheimhaltung verpflichten. Und das halte ich für nicht angemessen."

In Reaktion auf das Interview teilte Pater Juan Pablo Catoggio heute mit, dass das Generalpräsidium der Schönstatt-Bewegungen "dieses Vorgehen des Bischofs im Sinn einer umfassenden Klärung" ausdrücklich begrüße.

Schönstatt weist Vorwürfe gegen Gründer zurück

Wie die katholische Wochenzeitung die "Tagespost", der Vatikanist Sandro Magister und weitere Medien berichteten, hatte die Theologin und Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach die Vorwürfe im Zuge einer Auswertung bislang nicht öffentlicher Archiv-Unterlagen des Vatikans aus der Zeit von Papst Pius XII erhoben.

Neben "eines hochgradig manipulativen, die Schwestern in ihrer Gewissensfreiheit planmäßig behindernden" Verhalten des Gründers – bis hin zu erzwungenem Beichtverhalten und Hörigkeitsritualen – soll es, so die Historikerin, auch zu mindestens einem dokumentierten Fall von sexuellen Missbrauch gekommen sein.  

Wie CNA Deutsch berichtete, weist die Schönstatt-Bewegung die Vorwürfe gegen ihren Gründer jedoch kategorisch zurück. Pater Juan Pablo Catoggio, Vorsitzender des Generalpräsidiums der Schönstatt-Bewegung, schrieb in einer Stellungnahme vom 2. Juli 2020:

"Vage Aussagen, gepaart mit der forschen Behauptung eines sexuellen Missbrauchs zeugen nicht von einer sachlich angemessenen Auseinandersetzung mit den Akten. Pauschale Behauptungen mit wertenden Attributen spielen lediglich auf der Klaviatur der aktuellen Missbrauchsdebatte, ohne 'die ganze Geschichte' zu kennen und zu vermitteln."

Die Frage, inwieweit Pater Kentenich noch vor seinem Tod vom Vatikan offiziell rehabilitiert wurde, ist bislang unklar: In einem auf das Jahr 1982 datierten Brief teilte der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, dem Generalrektor der Pallottiner mit, dass "keine der früheren Entscheidungen des Heiligen Offiziums, die die Lehre, Tätigkeit und Person P. Kentenichs betreffen, annulliert" worden seien. Man habe lediglich nicht darauf bestanden, dass Pater Kentenich zurück in die USA müsse, wo er "ohne Erlaubnis der Kongregation, sondern auf Grund eines fehlinterpretierten Telegrammes" sein Exil unterbrochen habe und nach Rom gekommen sei.

Am 6. März 2021 teilte die Schönstatt-Bewegung außerdem mit, dass man gegen die von Alexandra von Teuffenbach in ihrem Buch erhobenen Vorwürfe gerichtlich vorgehen werde.

Der Fall "Pfarrer A." 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Am gestrigen Dienstag meldete die von der deutschen Bischofskonferenz betriebene Agentur KNA, dass die Schönstatt-Bewegung "Fehler begangen" habe im Umgang mit Informationen über "Priester A.""Priester A.""Priester A."– der Geistliche wurde wiederholt wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verurteilt und war dennoch weiterhin als Seelsorger in den Bistümern Essen und Münster sowie im Erzbistum Köln tätig.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, seit das Erzbistum Köln im November 2019 die Öffentlichkeit darüber erstmals informierte. Demnach war Priester A., der damals im Erzbistum Köln inkardiniert war, bereits 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ab 1973 war er im Bistum Münster tätig, 1988 wurde er wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen erneut auffällig und erhielt eine Bewährungsstrafe. Ab 1989 arbeitete er im Erzbistum Köln als Altenheimseelsorger, bis er ab 2002 als Ruhestandsgeistlicher in die Gemeinde von Bochum-Wattenscheid (Bistum Essen) kam – und bis ins Jahr 2015 weiterhin ungehindert als geweihter Geistlicher "wirkte". Im Jahr 2019 hatte Woelki ihm die Ausübung der priesterlichen Dienste verboten.

Durch Recherchen des öffentlich-rechtlichen WDR sei deutlich geworden, dass der Priester noch vor seinen Verurteilungen am Aufbau einer Schönstatt-Jugendgruppe beteiligt gewesen sei. Auch nach seiner Verurteilung als Missbrauchstäter habe der Priester an Projekten der Schönstatt-Bewegung mitgewirkt.

Die Bewegung teilte gestern mit, dass man über den Hintergrund des Priesters nicht informiert gewesen sei. Zwei Schönstatt-Priester hätten jedoch Bescheid gewusst. "Auch in Schönstatt sind im Umgang mit der Information um A.s strafrechtlichen Hintergrund Fehler gemacht worden", heißt es in der Erklärung wörtlich.

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