Glasgow, 26 März, 2021 / 6:04 AM
Das höchste Gericht in Schottland hat am Mittwoch entschieden, dass das pauschale Verbot öffentlicher Gottesdienste durch die schottische Regierung rechtswidrig ist.
Richter Lord Braid kippte das Verbot am 24. März als Antwort auf eine Anfechtung durch 27 Religionsvertreter, darunter der katholische Pfarrer aus Glasgow, Kanonikus Tom White.
Dieser hatte die Anfechtung am 11. und 12. März vor dem Court of Session in Edinburgh gehört.
Seine Entscheidung kam einen Tag, nachdem die schottische Regierung bekannt gegeben hatte, dass öffentliche Gottesdienste ab dem 26. März mit einer Obergrenze von 50 Personen wieder aufgenommen werden können.
Tom White ist Pfarrer von St. Alphonsus in Glasgow. Seine Gemeinde umfasst drei der sozial schwächsten, ärmsten Gebiete in ganz Großbritannien.
"Ich bin überglücklich zu hören, dass das Gericht die wesentliche Notwendigkeit verstanden hat, nicht nur die physische und materielle Gesundheit unserer Gesellschaft zu schützen, sondern auch ihre spirituellen Bedürfnisse, und deshalb das unverhältnismäßige, unnötige und ungesetzliche pauschale Verbot des öffentlichen Gottesdienstes aufgehoben hat", sagte der schottische Kanonikus.
"Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Rolle der Kirche in der Gesellschaft. Jetzt können wir darauf vertrauen, dass unsere zerbrechlichen und beschädigten Gemeinschaften nie wieder ohne die Kirche als Quelle der Hoffnung, des Trostes und der lebenswichtigen spirituellen Nahrung in Zeiten der Krise sein werden."
"Ich bin allen in ganz Schottland und darüber hinaus dankbar, die ihre finanzielle Unterstützung für meinen Fall angeboten haben, und die treu mit mir dafür gebetet haben, dass die Kirchentüren wieder geöffnet werden. Gott sei Dank für diese wunderbare Nachricht!"
Die Feier heiliger Messen mit Anwesenden wurde in Schottland erstmals am 19. März 202 verboten. Eucharistiefeiern mit Gläubigen wurden ab dem 15. Juli wieder erlaubt, allerdings mit einer 50-Personen-Grenze.
Die schottische Regierung hat die öffentliche Anbetung am 4. Januar dieses Jahres erneut ausgesetzt.
Whites rechtliche Anfechtung wurde von Kronanwalt Aidan O'Neill vertreten. Der Menschenrechtsanwalt und Queen's Counsel nannte das Verbot "einen außergewöhnlichen Missbrauch staatlicher Gewalt".
"[Das pauschale Verbot] hat eine grundlegende abschreckende Wirkung auf Gottesdienst und Glauben. Es verlangt von Menschen mit gutem Gewissen, zwischen Gott und Cäsar zu wählen", sagte O'Neill.
White sagte, dass er von seiner "trauernden" Gemeinde angeregt wurde, sich gegen die staatliche Maßnahme zu wehren. Er richtete dafür eine Crowdfunding-Seite ein, um die Kosten der rechtlichen Herausforderung zu decken, hat aber bisher nur etwa 35 Prozent der nötigen Summe gesammelt.
Ryan Christopher, Direktor der christlichen Rechtsgruppe ADF im Vereinigten Königreich, die den Fall unterstützte, sagte: "Wir feiern diese Entscheidung mit Kanonikus Tom White, denn das Gericht hat anerkannt, was die Regierung nicht getan hat - dass die Religions- und Glaubensfreiheit ein Menschenrecht ist, das den höchsten Schutz verdient."
"Indem das Gericht das Verbot für 'rechtswidrig' erklärt hat, trägt es dazu bei, dass Menschen des Glaubens nicht noch einmal auf diese Weise in ihren Rechten beschnitten werden. Wir gratulieren dem Domherrn und den anderen beteiligten Glaubensführern, dass sie den Mut hatten, diese notwendige Herausforderung anzunehmen und den Schutz für Kirchen in ganz Schottland für die Zukunft zu sichern."
In einer Erklärung vom 1. März begrüßten die Bischöfe Schottlands die Pläne, öffentliche Gottesdienste zu erlauben.
(Die Geschichte geht unten weiter)
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"Gleichzeitig", so sagten sie, "erwarten wir einen fortlaufenden Dialog mit der schottischen Regierung bezüglich der Forderung nach einer numerischen 'Obergrenze' für die Zahl der Gottesdienstbesucher."
Heilige Messen wurden in Schottland erstmals am 19. März 2020 verboten, wenn sie öffentlich gefeiert werden sollten. Sie durften dann ab dem 15. Juli wieder aufgenommen werden. Die schottische Regierung setzte den öffentlichen Gottesdienst am 4. Januar dieses Jahres erneut aus, obwohl er jenseits der Grenze in England weiterhin erlaubt ist.
White sagte: "Ich bin der christlichen und weiteren Gemeinschaft in ganz Schottland und dem gesamten Vereinigten Königreich zutiefst dankbar, die meine rechtliche Anfechtung großzügig, finanziell und mit Worten der Ermutigung, unterstützt haben."
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