Die fünfte Synodalversammlung des sogenannten "Synodalen Weges" wird Anfang März des Jahres 2023 stattfinden. Dies gab das Synodalpräsidum am vergangenen Samstag bekannt.
Weil in Österreich seit Mitternacht der allgemeine Lockdown vorerst beendet wurde, passt auch die österreichische Bischofskonferenz die Sicherheitsregeln für die Gottesdienste an. So wird unter anderem der einzuhaltende Mindestabstand auf nur noch einen Meter reduziert. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jedoch weiterhin Pflicht, ebenso gilt die sogenannte 3G-Regel (getestet, genesen, geimpft) für alle, die einen liturgischen Dienst ausüben.
Pierre Beck, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Sterbehilfeorganisation Exit Schweiz Romandie, wurde zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er 2017 einer gesunden Frau dabei half, gemeinsam mit ihrem schwer kranken Mann Suizid zu begehen.
Der deutsche Kardinal Walter Brandmüller hat zur Versöhnung zwischen den Anhängern der traditionellen lateinischen Messe (TLM) und Anhängern der neuen Form aufgerufen.
Das umstrittene "Sterbeverfügungsgesetz" könnte bereits zum Jahresbeginn 2022 in Österreich inkrafttreten. Die entsprechende Regierungsvorlage hat dazu am Dienstag den Justizausschuss passiert und wird nun als nächstes am 15. und am 16. Dezember im Nationalrats- und Bundesratsbeschluss besprochen.
Bischof Georg Bätzing hat dem neuen Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Olaf Scholz (SPD), zur Wahl gratuliert.
Nachdem die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, gibt es scharfe Kritik von Lebensschützern.
In Rheinland-Pfalz gilt nun für Gottesdienste die sogenannte "3G-Regel" (getestet, genesen, geimpft). In der aktuellen Corona-Verordnung, die bis zum 15. Dezember vorerst gültig bleibt, wird festgelegt, dass im gesamten Bundesland Gottesdienste nur dann besucht werden dürfen, wenn man einen Impf- oder Genesungsnachweis vorlegen kann. Andernfalls ist ein negativer Corona-Test nötig. Kritik an dieser Verordnung kommt derweil vom Katholischen Büro in Mainz.
Das Bistum Passau hat den Klarnamen eines Missbrauchstäters veröffentlicht. Bei dem Täter handelt es sich um den im Jahr 2000 verstorbenen Kapuzinerpater Norbert Weber OFMCap, der zwischen den 1960er bis in die späten 1990er Jahre Kinder missbraucht hat. Dies teilte das Bistum am Dienstag mit.
Heute steht in Köln der 70-jähriger Priester "Pfarrer U." vor Gericht, der in den 1990-er Jahren über mehrere Jahre hinweg seine Nichten missbraucht haben soll. Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hatte den Fall 2018 wieder aufgerollt und Pfarrer U. die Ausübung aller priesterlichen Dienste untersagt.