Köln - Dienstag, 3. Mai 2022, 13:00 Uhr.
Die vatikanische Bischofskongregation hat Kardinal Rainer Maria Woelki von Vorwürfen entlastet, er habe das Kirchenrecht bei der Finanzierung von Missbrauchsgutachten sowie bei der Bezahlung einer Kommunikationsberatung verletzt. Das teilte die Erzbdiözese Köln am Dienstag mit.
Der Apostolische Administrator des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, hatte während der mehrmonatigen Auszeit des Kardinals eine kirchenrechtliche Prüfung angeordnet. Er war zuvor informiert worden, bei Auftragsvergaben "im Kontext" der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt seien weder der Vermögensrat noch das Domkapitel dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden.
Entlastung durch Bischofs- und Kleruskongregation
"Was den bei den vorliegenden Finanzierungen involvierten BB-Fonds angeht, der durch einen Rechtsakt der kirchlichen Autorität selbst errichtet wurde, liegt keine Bindung an einen Stifterwillen vor", erklärte der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet. "Im Einklang mit dem kirchlichen Recht ist der jeweilige Erzbischof von Köln daher befugt, frei über die Finanzmittel des Fonds zu verfügen."
Aus dem BB-Fonds werden verschiedene Bedürfnisse des Bistums finanziert, darunter Entschädigungszahlen für Missbrauchsopfer. Es handelt sich um einen Fonds, in den von 1952 bis 1969 durch die Geistlichen der Erzdiözese Köln einbezahlt wurde.
Es bestand auch keinerlei rechtliche Verpflichtung, so Ouellet laut Erzbistum Köln, "die diözesanen Beispruchsgremien einzubeziehen, da das diözesane Vermögen nie berührt worden ist".
Ouellet betonte entsprechend in seinem Brief an Woelki: "Weder Sie, Eminenz, noch Ihr Generalvikar haben in der Angelegenheit der Finanzierung der beiden Gutachten zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und bei der Finanzierung der Beratung durch die vom Erzbistum beauftragte Kommunikationsagentur das kirchliche Recht verletzt."
Das Erzbistum erklärte weiter, Erzbischof Lazarus You Heung-sik, der Präfekt der Kleruskongregation, habe sich ähnlich geäußert: "Kirchliches Recht wurde nicht verletzt. Da folglich kein Vergehen vorliegt, gibt es auch keinen Anlass für kirchenrechtliche Maßnahmen."
Reaktion von Kardinal Woelki
Kardinal Woelki reagierte mit Erleichterung auf die "gute Nachricht aus Rom". Sie trage "vielleicht, so hoffe ich zumindest, auch ein wenig zur Beruhigung in unserem Erzbistum bei. Aber der Fall zeigt mir, dass wir den Weg zu weiterer Transparenz und Compliance fortsetzen müssen."
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