Graz - Donnerstag, 23. Juni 2022, 11:53 Uhr.
Man dürfe ein Sterben in Würde nicht auf die gesteuerte Art des Sterbens reduzieren, betonte Kardinal Christoph Schönborn am Mittwoch beim Ethikimpuls 2022 der Grazer Elisabethinen.
Zwar sei ein "Sterben in Würde" etwas, "das sich alle wünschen", so der Wiener Erzbischof mit Bezug auf den Slogan der Befürworter von assistiertem Suizid. Aber: "Ist der normale Tod würdelos?"
Passive Sterbehilfe ist seit Anfang 2022 in Österreich legal, allerdings nur in solchen Fällen, in denen eine Person dauerhaft oder unheilbar schwer krank ist. Aktive Sterbehilfe ist weiterhin verboten.
Deutlich erklärte Schönborn, Missbrauch verstoße "eklatant gegen die Würde des Menschen". Dies sei besonders in der Kirche schlimm, weil durch die Menschwerdung Gottes in Jesus Christus die Menschenwürde allgemeingültig festgelegt worden sein.
Es sei notwendig, Schuld zu benennen, um die Würde wiederherzustellen. Dabei verletze derjenige, der seine Schuld nicht einsehe, auch seine eigene Würde, so Schönborn.
Mit Blick auf die breite Gesellschaft sagte der Kardinal: "Der Schutz der Menschenwürde in der Politik ist eine Frage der Rechtskultur eines Landes. Die Rechte eines Menschen werden durch die ständige Durchlöcherung der Unschuldsvermutung ausgehöhlt und das ist gefährlich für die Gesellschaft."
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