Katholisches Büro NRW warnt vor leichtfertiger Neuverhandlung von Preußenkonkordat

Antonius Hamers
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Der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen hat davor gewarnt, das weiterhin gültige Preußenkonkordat zu ändern, um Laien besser an der Auswahl neuer Bischöfe beteiligen zu können.

Konkordate – Verträge zwischen dem Heiligen Stuhl und einzelnen Staaten – seien "hochkomplex, und ich kann nur dringend davon abraten, einzelne Regeln wie bei der Bischofswahl oder in anderen Bereichen in Frage zu stellen", so der Priester Antonius Hamers im Gespräch mit dem Kölner Domradio am Donnerstag. "Zumal an einer Änderung des Preußenkonkordates alle Bundesländer und alle Bistümer auf dem ehemals preußischen Gebiet beteiligt werden müssten."

Das Preußenkonkordat wurde 1929 unterzeichnet und gilt in den auf ehemals preußischem Territorium jetzt bestehenden Bundesländern weiter.

"Zu überlegen, wie man die Gläubigen an der Vorbereitung der Wahl und der Aufstellung der Listen beteiligen kann, ist sicherlich gut und richtig", sagte Hamers. Der "Synodale Weg" hatte die verstärkte Beteiligung von Laien gefordert. Das Erzbistum Paderborn hat bereits ein erstes entsprechendes Verfahren entwickelt.

"Vor Bestrebungen, das Konkordat an dieser oder auch an anderen Stellen aufzumachen bzw. zur Verhandlung zu stellen, kann ich jedoch nur warnen", erläuterte der Leiter des Katholischen Büros NRW.

"Das Wahlrecht der Domkapitel ist ein Sonderrecht, das bis in die alte Reichskirche, also bis ins Mittelalter, zurückreicht", so Hamers. Es gebe "lediglich noch ein paar wenige Diözesen in der Schweiz und das Erzbistum Salzburg in Österreich, die ein ähnliches Privileg haben. Wenn man dieses Recht zur Diskussion stellt, besteht die Gefahr, dass das Wahlrecht eher eingeschränkt als ausgeweitet wird."

Das Preußenkonkordat war zuletzt auch deshalb in die Diskussion geraten, weil nach Ansicht mancher Experten eine Verlegung der Priesterausbildung im Erzbistum Köln an die Kölner Hochschule für Katholische Theologie in privater Trägerschaft dem Konkordat widerspreche. Dort werde festgelegt, dass die akademische Priesterausbildung an der Universität Bonn erfolgen müsse.

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